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Ankunft in der Schweiz

Ich lasse mich in der Schweiz nieder – wie gehe ich vor?

Wenn Sie sich in der Schweiz niederlassen, müssen Sie sich innert den ersten drei Monaten nach Wohnsitznahme obligatorisch für Pflegeleistungen im Krankheitsfall versichern.

Achtung! Es gibt Ausnahmen von der Versicherungspflicht, insbesondere im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (Versicherungspflicht in dem Land, von dem Sie Ihr Einkommen beziehen). Hier die häufigsten Fragen zu diesen Bestimmungen: 

Wo muss ich mich versichern, wenn ich nur ein Einkommen* eines EU-Staates beziehe?
Sie und Ihre Familienmitglieder unterliegen dem System der sozialen Sicherheit dieses Landes. Wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde in der Schweiz, um sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen.

Sie haben aber trotzdem die Möglichkeit, Zusatzversicherungen in der Schweiz abzuschliessen!

Wo muss ich mich versichern, wenn ich ein Einkommen* eines oder mehrerer EU-Länder und gleichzeitig ein Einkommen* aus der Schweiz beziehe?
Dann unterliegen Sie und Ihre Familienmitglieder der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz. Wählen Sie noch heute Ihren Versicherungsschutz!

Ist Ihre Situation anders oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann kontaktieren Sie uns:

  • montags bis freitags, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr unter der Nummer        0800 808 838
  • per E-Mail.

* Lohn, Rente, Arbeitslosenentschädigung u. a.

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