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Kantonale Prämienverbilligungen
Sie brauchen finanzielle Unterstützung zur Begleichung Ihrer Grundversicherungsprämie? Dann stellen Sie bei Ihrem Wohnkanton einen Antrag auf Prämienverbilligung.
Versicherte mit bescheidenen finanziellen Mitteln werden von den Kantonen bei der Zahlung der Grundversicherungsprämien finanziell unterstützt. Die folgenden Links führen Sie direkt zu den Bedingungen der Kantone und zeigen Ihnen, wie Sie bei einem Gesuch um Prämienverbilligung vorgehen müssen.
Bezüger einer Schweizer Rente, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen, haben ebenfalls Anspruch auf eine Verbilligung Ihrer Krankenversicherungsprämie im Verhältnis zu ihrem Einkommen.


