
Obligatorische Grundversicherung
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Grundleistungen bei Krankheit, Mutterschaft oder Unfall gemäss traditionellem Versicherungsprinzip.
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss die obligatorische Krankenpflegeversicherung (auch Grundversicherung genannt) abschliessen.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Grundleistungen im Zusammenhang mit Krankheit, Mutterschaft und Unfall (sofern nicht eine Unfallversicherung die Kosten trägt).
Die Liste der Leistungen, welche die Grundversicherung übernimmt, ist gesetzlich festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel (Liste nicht abschliessend):
- ambulante Behandlungen durch Ärzte und Chiropraktiker
- von gesetzlich anerkannten Ärzten verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen
- Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung der Spitäler im Wohnkanton des Versicherten
Die Prämie der Grundversicherung hängt von Ihrem Wohnort und Alter ab. Prämie 2012 berechnen.
Wer sich beim Versicherungsabschluss statt für die obligatorische Franchise von 300 Franken für eine Wahlfranchise entscheidet, bezahlt eine günstigere Prämie.
Die Versicherer der Groupe Mutuel bieten ihren Versicherten hochwertige Dienstleistungen:
- schnelle Abrechnung und Vergütung der Leistungen
- kostenlose medizinische Telefonberatung rund um die Uhr bei unserem Partner Medi24
- kundenaher Service dank zahlreicher Agenturen in der ganzen Schweiz
Unsere alternativen Versicherungsmodelle
Anstelle der gewöhnlichen Grundversicherung (traditionelles Versicherungsmodell) können die Versicherten der Groupe Mutuel eines der folgenden alternativen Versicherungsmodelle abschliessen.
Zusatzversicherungen
Die Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für Grundleistungen im Zusammenhang mit Krankheit, Mutterschaft und Unfall (sofern nicht eine Unfallversicherung die Kosten trägt).
Die Liste der Leistungen, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt, ist gesetzlich festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel (Liste nicht abschliessend):
- ambulante Behandlungen durch Ärzte und Chiropraktiker
- von gesetzlich anerkannten Ärzten verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen
- Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung der Spitäler im Wohnkanton des Versicherten









