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BVG-Mindestleistungen

Arbeitnehmer mit einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von über 20'520.- Franken unterstehen dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Sie sind ab 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs für Invalidität und Tod versichert und ab 1. Januar nach Vollendung ihres 24. Altersjahrs für ein Alterskapital.

Versicherte Leistungen (ergänzend zur AHV/IV und Unfallversicherung nach UVG)

Bei Pensionierung

Die jährliche Altersrente wird unter Berücksichtigung eines Umwandlungssatzes berechnet, der auf das voraussichtliche Alterskapital inklusive Zinsen angewandt wird.

Die Pensionierten-Kinderrente beträgt 20 Prozent der Altersrente.


Bei Invalidität

Die Invalidenrente wird unter Berücksichtigung eines Umwandlungssatzes berechnet, der auf das vorsaussichtliche Alterskapital ohne Zinsen angewandt und nach einer vertraglichen Wartefrist von 360 oder 720 Tagen ausbezahlt wird.

Die Invaliden-Kinderrente beträgt 20 Prozent der Invalidenrente und wird bis zum 18. Altersjahr und bei Kindern in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr ausgerichtet.

Bei Todesfall

Die Witwen-/Witwerrente beträgt 60 Prozent der Invalidenrente und wird in Form einer Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung ausgerichtet.

Die Waisenrente wird zu denselben Bedingungen ausgerichtet wie die Kinderrente für Invalide.

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