
Sie sind gut versichert…
...und Ihre Haushaltshilfe?
Wenn Sie eine Haushaltshilfe haben, sind Sie gesetzlich gesehen ihr Arbeitgeber. Es ist deshalb Ihre Pflicht, sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) zu versichern.
Schon für eine bescheidene Prämie können Sie Ihre Haushaltshilfe gegen Berufsunfälle versichern. So erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und bieten Ihrer Haushaltshilfe eine erstklassige Sozialleistung.
Arbeitet Ihre Haushaltshilfe weniger als 8 Stunden pro Woche für Sie und ihr Jahreslohn liegt unter 10'000.- Franken?
Eine Versicherung für Berufsunfälle ist nötig.
Arbeitet Ihre Haushaltshilfe mehr als 8 Stunden pro Woche?
Die Versicherung sollte auch Nichtberufsunfälle decken.
Arbeitet Ihre Haushaltshilfe auch für andere Arbeitgeber?
Dann braucht sie eine Versicherung für Berufsunfälle, die sich während der Arbeit bei Ihnen ereignen können.
Vorteile für Ihre Haushaltshilfe:
- Kostenübernahme für medizinische Behandlungen
- 80 % Taggeld ab dem 3. Tag nach dem Unfall
- Invaliden- und Hinterbliebenenrente
- Integritätsentschädigung und Hilflosenentschädigung
Unsere Leistungen
Für nur 100.- Franken im Jahr versichern wir Ihre Haushaltshilfe gegen Unfälle.
Wollen Sie direkt eine Versicherung für Ihre Haushaltshilfe abschliessen? Zum Online-Formular
Gut zu wissen
1. Ihre Haushaltshilfe sollte auch bei der Ausgleichskasse angemeldet sein, damit die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt werden. Das Abrechnungsverfahren (Nr. 2.07) wurde per 1.1.2008 stark vereinfacht.
2. In mehreren Kantonen ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für Personen, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind, in den Normalarbeitsverträgen (NAV) geregelt. Denken Sie daran, dies bei Ihrem Wohnsitzkanton abzuklären.



