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Alternativmedizin

Alternativmedizin

  1. Ich habe keine Zusatzversicherung, möchte aber trotzdem Alternativmedizin in Anspruch nehmen. Welche Therapien werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt?

    Nur Akupunktur, wenn sie von einem Arzt durchgeführt wird, dessen Ausbildung in diesem Bereich von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) anerkannt ist. Seit dem 1. Januar 2012 werden Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, und Chinesische Medizin ebenfalls von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, sofern diese Therapien von Ärzten durchgeführt werden, deren Ausbildung in diesen Bereichen von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) anerkannt ist.

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  2. Ich habe eine Zusatzversicherung und möchte wissen, welche Therapeuten von meinem Versicherer anerkannt werden. Gibt es eine Liste?

    Die Mehrheit der anerkannten Therpeuten stehen auf den Listen der ASCA und im EMR, die Sie unter der Rubrik «Tipps & Informationen/Alternativmedizin» einsehen können. Wenn Ihr gewünschter Therapeut nicht auf den Listen steht, fragen Sie bitte bei unserem Kundendienst nach.

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  3. Ich habe eine Zusatzversicherung und möchte wissen, welche Therapien von meinem Versciherer übernommen werden.

    Unsere Zusatzversicherungen übernehmen hauptsächlich Therapien aus drei therapeutischen Bereichen: Naturheilkunde, Berührungstherapie und Psychotherapie. Details zu diesen Therapien oder andere anerkannte Methoden finden Sie in der Rubrik «Tipps & Informationen/Alternativmedizin».

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