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Medikamente

Medikamente

  1. Wie hole ich von meinem Arzt verschriebene Medikamente in der Apotheke ab?

    Sie müssen Ihr Rezept sowie Ihre Versichertenkarte mit in die Apotheke nehmen; die Apotheke wird uns die Rechnung für Ihre Medikamente dann direkt schicken, Sie müssen die Medikamente also nicht vor Ort bezahlen.

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  2. Aus medizinischen Gründen kann ich keine Generika nehmen und muss meine Behandlung deshalb mit dem Originalmedikament fortsetzen. Muss ich nun 20 statt 10 % Selbstbehalt zahlen?

    Nein; wenn Sie das Originalmedikament aus medizinischen Gründen nicht durch das Generikum ersetzen können, muss der Arzt auf dem Rezept "Medikament nicht ersetzbar" vermerken.

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  3. Wie muss ich vorgehen, wenn ich nach einem Unfall Medikamente aus der Apotheke beziehen muss?

    Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber das Unfallblatt verlangen, das anschliessend zusammen mit dem Rezept der Apotheke abgegeben wird. Wenn Sie nicht angestellt sind, reicht es, wenn Sie Ihre Versichertenkarte und das Rezept in der Apotheke vorweisen. Die Apotheke wird die Rechnung dann direkt an Ihren Unfallversicherer schicken.

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  4. Wie wird mir das Geld rückerstattet, wenn ich Medikamente direkt in der Apotheke bezahlt habe?

    Sie müssen uns das Originalrezept mit der Verkaufsquittung der Apotheke schicken. Bitte fügen Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihr Geburtsdatum leserlich hinzu. Danke. Wir überprüfen dann, ob die Medikamente von einer Ihrer Versicherungen übernommen werden und schicken Ihnen eine Abrechnung mit unserer Kostenbeteiligung.

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  5. Mein Apotheker hat verlangt, dass ich das Medikament direkt bezahle, weil es nicht von der Versicherung übernommen wird. Stimmt das?

    Ja, das kann sein. Medikamente, die auf der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) stehen, werden weder von der Grundversicherung, noch von den Zusatzversicherungen übernommen, denn diese Produkte werden in den Läden frei verkauft. Es sind sogenannte Komfort- und Lifestylepräparate wie Kosmetika, Nährmittel, Diätetica, künstliche Süssstoffe, Genussmittel, Mineralwasser, Ergänzungs- und Zusatzdiäten oder andere Trink- und Sondernahrungen.

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