Une assurance obligatoire
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch und wird vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt. Darum decken alle Grundversicherungen dieselben (gesetzlichen) Leistungen ab. Sie unterscheiden sich nur durch ihre Funktionsweise und den Prämienbetrag.
Beispiele für gesetzliche Leistungen:
- ambulante Behandlungen durch Ärzte und Chiropraktiker
- ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, die vom Gesetz anerkannt sind
- Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton des/der Versicherten