Anpassung unserer ergänzenden Ausführungsbestimmungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG (AVB)

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.

Anpassung der AVB KVG ab 1. April 2023

Alle Versicherten (gegenwärtig oder zukünftig), die über eine Grundversicherung bei einem Versicherer, der zur Groupe Mutuel gehört oder von ihr verwaltet wird, verfügen:

  • Mutuel Krankenversicherung AG
  • Philos Krankenversicherung AG
  • Avenir Krankenversicherung AG
  • Easy Sana Krankenversicherung AG
  •  SUPRA-1846 SA
  •  AMB Versicherungen AG
  • Caisse-maladie de la vallée d'Entremont société coopérative

Sie brauchen nichts zu unternehmen. Sie profitieren ab 1. April 2023 automatisch von den neuen AVB KVG.

Die AVB KVG sind ein Dokument, das die administrativen Aspekte der Beziehung zwischen Versicherer und Versichertem regelt (Zahlungen, Kontaktangaben und Mitteilungen). Eine Aktualisierung dieser AVB KVG war nötig, um sich an die üblichen Praktiken in der Branche anzupassen, die sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt haben.

Die Funktionsweise Ihrer Grundversicherung sowie die Vorteile, die den Versicherten zukommen, ändern nicht.

  • Die Funktionsweise Ihres Versicherungsmodells ändert nicht.
  • Ihre Prämie ändert nicht.
  • Die Leistungen, die durch Ihre Versicherung gedeckt sind, bleiben gleich. Die Leistungen der Grundversicherung sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Folglich sind Sie bei allen Versicherern und in allen Grundversicherungsmodellen gleich.
  • Wenn Ihr Wohnkanton einen Teil Ihrer Krankenversicherungsprämien bezahlt, hat diese Anpassung keine Auswirkungen auf die Prämienverbilligung, auf die Sie Anspruch haben.
  • Ihre Franchise bleibt gleich.
  • Die mit unseren Partnern ausgetauschten Daten, wenn Sie über ein alternatives Versicherungsmodell verfügen, bleiben gleich. Dies unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes DSG.
  • Wenn Sie über ein Hausarztmodell verfügten, bleibt Ihr Hausarzt gleich.
  • Ihre Zusatzversicherungen sind von dieser Anpassung nicht betroffen, sie bezieht sich nur auf die Grundversicherung.

Die in den AVB KVG umgesetzten Anpassungen betreffen hauptsächlich folgende Elemente:

  • Artikel 2 Absatz 1: Der Versicherte kann den Beitritt schriftlich oder mit anderen vom Versicherer zur Verfügung gestellten Mitteln beantragen. Ausgenommen davon sind die sozialen Netzwerke.
  • Artikel 3 Absätze 4 und 5: Der Versicherte kann dem Versicherten die Kosten der Post bei Bezahlung am Postschalter oder die Kosten für Ratenzahlungen in Rechnung stellen (alle Einzelheiten finden Sie mit einem Klick auf die FAQ «Meine Rechnungen bezahlen»).
  • Artikel 3 Absatz 6: Der Versicherte kann einen Rabatt (Skonto) erhalten, wenn er seine Prämien halbjährlich oder jährlich bezahlt (momentan nur für Versicherte der SUPRA-1846 SA möglich).
  • Artikel 4 Absatz 1: Der Versicherte kann Änderungen seiner Personendaten schriftlich oder mit anderen vom Versicherer zur Verfügung gestellten Mitteln melden. Ausgenommen davon sind die sozialen Netzwerke.
  • Artikel 6 Buchstabe a: Der Versicherte kann seine Rechnungen über das Online-Kundenportal einreichen (Desktop- oder Mobile-Applikation)
  • Artikel 7 Absätze 1 bis 5: Der Versicherte kann seine Versicherung schriftlich oder mit anderen vom Versicherer zur Verfügung gestellten Mitteln kündigen oder verschiedene Vertragsanpassungen vornehmen. Ausgenommen davon sind die sozialen Netzwerke.
  • Artikel 7 Absatz 5: Der Versicherer kann dem Versicherten rechtsgültig Dokumente über das Kundenportal zustellen, wenn der Versicherte dieser Kommunikationsform zugestimmt hat.

Nein, die Anpassung dieser AVB KVG ermöglicht den Versicherten nicht, ihre Grundversicherung im Jahresverlauf zu kündigen.

Sie können die neuen AVB KVG hier herunterladen:

Der Inhalt der neuen AVB KVG ist bei allen Versicherern identisch. 

Sie können sie auch telefonisch bestellen, unter 0848 803 111 (nationaler Festnetz-Tarif / Tarif je nach Mobiltelefon-Anbieter und im Ausland) oder eine unserer Agenturen aufsuchen (Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr).

Für weitere Informationen zu dieser Anpassung sind wir gern für Sie da:

  • über das Kontaktformular
  • telefonisch unter 0848 803 111, von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 18.00 Uhr (nationaler Festnetz-Tarif / Tarif je nach Mobiltelefon-Anbieter und im Ausland).
  • in unseren Agenturen, von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111