Es gibt zwei verschiedene Systeme der Rückerstattung:
- Im ersten Fall bezahlt Ihr Versicherer die Rechnungen des Leistungserbringers direkt und verlangt danach von Ihnen mit der Abrechnung «Kostenbeteiligungen» die Rückzahlung der Kosten, die zu Ihren Lasten gehen (Franchise, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung).
- Im anderen Fall bezahlen Sie die Rechnungen selbst und senden sie danach Ihrem Versicherer. Dieser erstattet Ihnen daraufhin die Beträge zurück, auf die Sie Anrecht haben, und schickt Ihnen eine Leistungsabrechnung zu.