Kantonsspitäler

Bestens informiert über Ihre Spitalkosten

Ihre obligatorische Krankenversicherung KVG deckt die Kosten für die übliche medizinische Versorgung in der allgemeinen Abteilung eines Kantonsspitals. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass sich die Versicherten an den Kosten des Spitalaufenthalts beteiligen.

Die Beteiligung besteht aus:

  • Der Franchise (gemäss Ihrem Versicherungsvertrag)
  • 10% der Kosten, welche die Franchise übersteigen (Selbstbehalt)
  • Einem Beitrag an die Aufenthaltskosten

Hier können Sie die Leistungen, die Tarife und die Bedingungen für der Kostenübernahme einsehen:

Liste der Kantonsspitäler nach Spezialisierung

Suchen Sie das Spital, das am besten zu Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen passt? Nutzen Sie den Vergleichsdienst Spitalfinder. Wählen Sie Ihre Suchkriterien und vergleichen Sie die Einrichtungen anhand von Indikatoren wie die Behandlungsqualität, die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten oder die Professionalität des Personals.

Haben Sie Fragen zur Übernahme der Kosten bei Mutterschaft und von Geburtshäusern? Hier finden Sie die rechtlichen Informationen:

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111