Ihre obligatorische Krankenversicherung KVG deckt die Kosten für die übliche medizinische Versorgung in der allgemeinen Abteilung eines Kantonsspitals. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass sich die Versicherten an den Kosten des Spitalaufenthalts beteiligen.
Die Beteiligung besteht aus:
- Der Franchise (gemäss Ihrem Versicherungsvertrag)
- 10% der Kosten, welche die Franchise übersteigen (Selbstbehalt)
- Einem Beitrag an die Aufenthaltskosten
Hier können Sie die Leistungen, die Tarife und die Bedingungen für der Kostenübernahme einsehen: