Einen Unfall für die Grundversicherung der AMB melden

Sie sind gemäss KVG durch die obligatorische Krankenversicherung gegen Unfälle bei AMB assurances SA versichert (Unfallrisiko in Ihrer Grunddeckung enthalten)? Melden Sie Ihren Unfall direkt bei der Groupe Mutuel.

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Füllen Sie das Meldeformular für Unfälle aus und schicken Sie es per Post an die Groupe Mutuel. Die Übernahme Ihres Unfalls betrifft Ihre Grundversicherung.

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Häufige Fragen

Die Unfalldeckung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie muss vom Arbeitgeber des Versicherten garantiert werden oder von der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung), wenn der Versicherte nicht angestellt ist.

Wenn Sie über den UVG-Vertrag Ihres Arbeitgebers versichert sind, können Sie die Unfalldeckung ab dem Monat nach Ihrer Online-Anfrage aus Ihrer Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) ausschliessen.
Falls Sie die Unfalldeckung in Ihre Grundversicherung einschliessen möchten, beantragen Sie dies mit dem entsprechenden Online-Formular. Die Unfalldeckung tritt am ersten Tag des Monats nach Ihrer Anfrage in Kraft.

Nein, Personen mit Arbeitslosengeld werden obligatorisch von der Arbeitslosenkasse bei der Suva unfallversichert. Bitte beantragen Sie den Ausschluss der Unfalldeckung aus der Grundversicherung schriftlich. Wir werden die Unfalldeckung für die Dauer der Rahmenfrist der Arbeitslosenkasse ausschliessen.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111