Schliessen Sie die Unfalldeckung online ein oder aus
Über unser Online-Formular können Sie die Unfalldeckung mit nur einem Klick in Ihre Grundversicherung einschliessen oder sie davon auszuschliessen.
Ihre berufliche Situation hat sich geändert und Sie müssen Ihre Unfalldeckung anpassen? Kontaktieren Sie uns, um die Unfalldeckung in Ihre Grundversicherung einzuschliessen oder sie davon auszuschliessen.
Über unser Online-Formular können Sie die Unfalldeckung mit nur einem Klick in Ihre Grundversicherung einschliessen oder sie davon auszuschliessen.
+41848 803 111
Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
In Ihrem Kundenportal können Sie die Unfalldeckung ein- oder ausschliessen lassen.
Ihr Konto einrichten EntdeckenDer Unfallversicherungsschutz ist in der Schweiz obligatorisch und in den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten (KVG). Personen, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten und über ihren Arbeitgeber obligatorisch für das Unfallrisiko nach UVG (Unfallversicherungsgesetz) versichert sind, können bei ihrem Krankenversicherer den Ausschluss dieses Risikos beantragen.
Ja. Die Unfalldeckung muss in Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung eingeschlossen werden, da Sie nicht mehr für Unfälle versichert sind. Sie können den Einschluss der Unfalldeckung online beantragen.
Nein, Personen mit Arbeitslosengeld werden obligatorisch von der Arbeitslosenkasse bei der Suva unfallversichert. Bitte beantragen Sie den Ausschluss der Unfalldeckung aus der Grundversicherung schriftlich. Wir werden die Unfalldeckung für die Dauer der Rahmenfrist der Arbeitslosenkasse ausschliessen.
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