Vitalis

Ideale Zusatzleistungen für Senioren

Der Ruhestand nähert sich mit grossen Schritten. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um Ihren Versicherungsschutz an Ihre neuen Bedürfnisse anzupassen. Mit Vitalis bieten wir Ihnen Leistungen, die speziell auf die kommenden schönen Jahre zugeschnitten sind.
Lassen Sie sich beraten

Komfort, Wohlbefinden und günstige Prämien

  • Sie erhalten spezielle Leistungen für Senioren, z. B. Bade- und Erholungskuren, Haushaltshilfen sowie Hilfsmittel, die von einem Arzt verschrieben werden.
  • Sie können Vorsorge-Massnahmen in Anspruch nehmen wie Impfungen für Auslandsaufenthalte, Check-ups oder Rückenschule.
  • Sie können die Leistungen unserer kombinierten Versicherungen mit Vitalis für stationäre und ambulante Behandlungen sinnvoll ergänzen.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

  • Vitalis können Sie bis zu Ihrem 60. Geburtstag abschliessen. Für bestimmte Leistungen gilt ein Selbstbehalt von 10% (Hilfsmittel, Bade- und Erholungskuren, Prävention).

Bade- und Erholungskuren – nach einer Krankheit
Ärztlich verordnete Kuren CHF 50/Tag, max. CHF 1'500/Jahr
Haushaltshilfe - nach einer Krankheit oder einem Unfall
Medizinisch erforderliche Haushaltshilfe 50%, max. CHF 500/Jahr
Transport und Rettung
Transporte in Notfällen oder zur Behandlung im Krankenhaus, Rettung 80%, max. CHF 2'500/Jahr
Hilfsmittel
Medizinisch notwendige Hilfsmittel gemäss Liste des Versicherers Max. CHF 300/Jahr
Prävention
Impfungen Wenn diese für einen Auslandsaufenthalt erforderlich sind
Check-up 1 Check-up pro Jahr
Rückenschule Max. CHF 200/Jahr
 


Sich beraten lassen

Haben Sie Fragen zur Zusatzversicherung Vitalis?
Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.

Häufige Fragen

Vor jeder Kur muss Ihr Arzt uns ein Gesuch um Kostengutsprache einreichen mit Angabe des Namens der Kureinrichtung, damit deren Anerkennung geprüft werden kann.

Bitte kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie die Suchfunktion, um zu prüfen, ob der Therapeut und die geplante Behandlung von der Groupe Mutuel anerkannt sind und Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Behandlung deckt.

Nein. Eine Haushaltshilfe wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen, auch wenn sie von einem Arzt verordnet wurde.

Um die Lücken in der Krankenversicherung zu schliessen, helfen Ihnen unsere Berater bei der Wahl Ihrer Zusatzversicherungen gerne weiter: Kontaktieren.

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Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111