Grundsätze
- Ich habe in der ganzen Schweiz freie Wahl zwischen der allgemeinen Abteilung im Zweibett- (Stufe 1) oder Einbettzimmer (Stufe 2), wobei keine Zusatzkosten anfallen, und der halbprivaten (Stufe 3) oder der privaten Abteilung (Stufe 4).
- Ich kann das Spital und den Spezialisten, der mich betreut, frei wählen (Stufen 3 und 4).
- Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss werden nur die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung in der ganzen Schweiz übernommen.
- Wenn ich krankheitshalber oder wegen eines Unfalls ins Spital muss, werden diese Kosten von der Versicherung bezahlt.
- Die Versicherung kann in jedem Alter abgeschlossen werden.