Grundsätze
- Ich gebe mein Kind, Enkelkind oder Patenkind als versicherte Person an.
- Das garantierte Kapital wird sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall ausbezahlt.
Todesfallkapital
Der Versicherer übernimmt die Prämienzahlung.
Kapital im Erlebensfall
Garantierte Auszahlung des Kapitals mit den Überschüssen bei Vertragsablauf
Prämienbefreiung
Ich muss keine Prämien bezahlen, wenn ich erwerbsunfähig bin.
per Telefon
0848 803 999
8.00–12.00 Uhr
13.30–17.30 Uhr (17.00 Uhr, freitags und vor Feiertagen)
Nationaler Festnetz-Tarif / Tarif je nach Mobiltelefon-Anbieter
Per E-Mail
Ja, mit dem Abschluss einer Lebensversicherung (oder Versicherungen der 3. Säule) profitieren Sie von Steuervorteilen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik «Steuern sparen».