Grundsätze
- Ich gebe mein Kind, Enkelkind oder Patenkind als versicherte Person an.
- Das garantierte Kapital wird sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall ausbezahlt.
Todesfallkapital
Der Versicherer übernimmt die Prämienzahlung.
Kapital im Erlebensfall
Garantierte Auszahlung des Kapitals mit den Überschüssen bei Vertragsablauf
Prämienbefreiung
Ich muss keine Prämien bezahlen, wenn ich erwerbsunfähig bin.
per Telefon
0848 803 999
8.00–12.00 Uhr
13.30–17.30 Uhr (17.00 Uhr, freitags und vor Feiertagen)
Nationaler Festnetz-Tarif / Tarif je nach Mobiltelefon-Anbieter
Beratung bei Ihnen zuhause
Ja, mit einer Lebensversicherung (oder einer Versicherung der 3. Säule) profitieren Sie von Steuervorteilen. Konsultieren Sie für mehr Informationen zu diesem Thema unsere Seite «Steuern sparen».