Einige nützliche Definitionen

Franchise

Kostenbeteiligung, die zulasten der Versicherten geht. Mit der Franchise übernehmen die Versicherten einen Teil der Kosten, die sie verursachen. Im Gegenzug erhalten sie einen Prämienrabatt.

Die ordentliche Jahresfranchise beträgt Fr. 300.– für Erwachsene und Fr. 0.– für Kinder. Dies ist der Mindestbetrag, den die Versicherten selbst bezahlen müssen.

Höhe der Wahlfranchisen

  • Erwachsene: Fr. 500.–, Fr. 1’000.–, Fr. 1’500.–, Fr. 2’000.– oder Fr. 2’500.– pro Jahr
  • Kinder: Fr. 100.–, Fr. 200.–, Fr. 300.–, Fr. 400.–, Fr. 500.–, Fr. 600.– pro Jahr

Selbstbehalt

Kostenbeteiligung von 10% für medizinische Leistungen, welche die Franchise übersteigen (20% für gewisse Originalmedikamente).

  • Gemäss Gesetz liegt der jährliche Höchstbetrag dieses Selbstbehalts bei Erwachsenen bei Fr. 700.– und bei Fr. 350.– bei Kindern.

Spitalkostenbeitrag

Betrag in Höhe von CHF 15.-, der bei einem Spitalaufenthalt pro Tag zu Ihren Lasten geht.

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