Produkte, die für einen Übertritt infrage kommen
Verfügen Sie über eine der hier aufgelisteten Zusatzversicherungen? Diese Produkte werden nicht mehr angeboten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, per 1. Januar 2020 in ein Produkt zu wechseln, das Ihrem vorherigen so weit als möglich entspricht, dies ohne erneute Gesundheitsprüfung (Art. 156 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen AVO). Wenn Sie sich dazu entscheiden, per 1. Januar 2020 nicht in das vorgeschlagene Produkt zu wechseln, können Sie das Übertrittsrecht auch nach diesem Datum geltend machen.
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne bei Fragen zu diesem Angebot.
Untenstehend finden Sie die Versicherungsbedingungen, eine Tabelle mit den hauptsächlichen Unterschieden im Leistungskatalog sowie die Tarife Ihrer aktuellen Versicherungsdeckung und des vorgeschlagenen gleichwertigen Produkts.