Vitalis

Zusatzleistungen für Senioren

Mit dem Alter ändern sich die Bedürfnisse. Hierfür bieten wir Ihnen Vitalis an, die speziell für Senioren entwickelte Versicherung.

Grundsätze

  • Ich profitiere von spezifischen Leistungen im Bereich Prävention und Behandlung.
  • Für gewisse Leistungen muss ich einen Selbstbehalt von 10% bezahlen.
  • Ich kann Vitalis bis zum vollendeten 59. Altersjahr abschliessen.
  • Ich bin bei Krankheit und Unfall gedeckt.
Die wichtigsten Leistungen

Bade- und Erholungskuren

  • Ärztlich verordnete Kuren
  • Fr. 50.– / Tag, max. Fr. 1'500.– / Jahr

Haushaltshilfe

  • Medizinisch notwendige Haushaltshilfe
  • 50%, max. Fr. 500.– / Jahr

Transport und Rettung

  • Transporte bei Notfällen oder Spitalbehandlungen, Rettung
  • 80%, max. Fr. 2’500.– / Jahr

Hilfsmittel

  • Medizinisch nötige Hilfsmittel gemäss Liste des Versicherers
  • Max. Fr. 300.– / Jahr

Prävention

  • Impfungen
  • Wenn für einen Auslandaufenthalt benötigt

  • Check-up
  • Ein Check-up pro Jahr

  • Rückenschule
  • Max. Fr. 200.– / Jahr

Palliativpflege zuhause

  • Medizinische Techniken und Krankenpflege für Menschen am Lebensende
  • Bis zu 90% der geschätzten Spitalaufenthaltskosten

  • Kostengünstig: Ich profitiere von einer auf meine Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsdeckung zu einer vorteilhaften Prämie.
  • Ergänzung:  Ich profitiere von einer sinnvollen Ergänzung der kombinierten Versicherungen.

Berechnen Sie Ihre Versicherungsprämie online

  • Sie können Ihre Prämie online schnell und unverbindlich berechnen. Wenn Sie das Angebot akzeptieren, können Sie einfach das Antragsformular ausdrucken und es uns unterschrieben zusenden.

  • Meine Prämie jetzt berechnen

Lassen Sie sich beraten
  • per Telefon

  • 0800 808 848: Gratisnummer
    8.00–18.00 Uhr, von Montag bis Freitag, ausser an Feiertagen.

  • per E-Mail 

  • Termin vereinbaren

Häufige Fragen

Vor jeder Kur muss Ihr Arzt uns ein Gesuch um Kostengutsprache einreichen mit Angabe des Namens der Kureinrichtung, damit deren Anerkennung geprüft werden kann.

Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir prüfen können, ob der Therapeut und die geplante Behandlung von der Groupe Mutuel anerkannt sind und Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, welche die Behandlung deckt.

Nein. Eine Haushaltshilfe wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen, auch wenn sie von einem Arzt verordnet wurde.

Um die Lücken in der Krankenversicherung zu schliessen, helfen Ihnen unsere Berater bei der Wahl Ihrer Zusatzversicherungen gerne weiter: Kontaktieren.

Alle FAQ
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111