Spitäler und Kliniken

Auf Spitalkosten bestens vorbereitet

Die Grundversicherung deckt die Kosten für die übliche medizinische Versorgung in der allgemeinen Abteilung eines Kantonsspitals.
Wenn Sie eine Spitalzusatzversicherung für die private oder halbprivate Abteilung haben, können Sie die Spitaleinrichtung in der ganzen Schweiz frei wählen, unter der Bedingung, dass diese von der Groupe Mutuel anerkannt ist.

Wählen Sie die Art der Versicherung:

Einrichtungen und Ärzte, die von Ihrer Spitalzusatzversicherung anerkannt werden

Sie verfügen über eine Spitalzusatzversicherung für die private oder halbprivate Abteilung? Dann können Sie zahlreiche Vorteile nutzen:

  • Wahl des Arztes
  • Wahl der Einrichtung
  • Nutzung von Hotellerie-Leistungen (Wahl eines Ein- oder Zweibettzimmers)

Eine erschwingliche Versicherung dank erhöhter Kostenkontrolle

Die Groupe Mutuel für mehr Transparenz und eine bessere Kostenkontrolle ein. Wir tun alles dafür, die obengenannten Vorteile zu den bestmöglichen Tarifen beizubehalten. Deshalb führen wir mit den verschiedenen Leistungserbringern (Spitaleinrichtungen oder Ärzten) regelmässig Verhandlungen, um die gebotenen Leistungen und die entsprechenden Tarife festzulegen. Bei der Unterzeichnung einer Tarifvereinbarung werden die Leistungserbringer der Liste der Leistungserbringer, die von der Groupe Mutuel anerkannt sind, hinzugefügt.

Wie stelle ich sicher, dass mein Arzt und meine Spitaleinrichtung von der Groupe Mutuel anerkannt sind?

Die Liste der von der Groupe Mutuel anerkannten Leistungserbringer bei einem Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung kann sich im Lauf des Jahres ändern. Wir empfehlen Ihnen, die Liste regelmässig einzusehen, insbesondere vor einem geplanten Spitalaufenthalt. Zurzeit haben die wichtigsten Leistungserbringer der Schweiz einen Vertrag abgeschlossen und werden daher von der Groupe Mutuel anerkannt. Somit werden die Kosten für eine Behandlung in einem anerkannten Spital oder bei einem anerkannten Arzt gemäss den Besonderen Bedingungen Ihrer Spitalzusatzversicherung vollständig übernommen.

Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich mich bei einem nicht anerkannten Leistungserbringer oder einer nicht anerkannten Einrichtung behandeln lasse?

Unsere Kostenübernahme wird ab dem 1. Januar 2024 bei einem Aufenthalt in einem Spital oder bei einer Behandlung durch einen Arzt, die nicht von der Groupe Mutuel anerkannt sind, gemäss den in Ihren Versicherungsbedingungen vorgesehenen Höchstbeträgen eingeschränkt.

Versicherungsbedingungen, unterzeichnet vor dem 1. Januar 2024

Anwendbar bei Beibehaltung der derzeit gültigen Besonderen Versicherungsbedingungen.

Spitäler, die von Ihrer Grundversicherung anerkannt werden

Ihre obligatorische Krankenversicherung KVG deckt die Kosten für die übliche medizinische Versorgung in der allgemeinen Abteilung eines Kantonsspitals. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass sich die Versicherten an den Kosten des Spitalaufenthalts beteiligen.

Die Beteiligung besteht aus:

  • Der Franchise (gemäss Ihrem Versicherungsvertrag)
  • 10% der Kosten, welche die Franchise übersteigen (Selbstbehalt)
  • Einem Beitrag an die Aufenthaltskosten

Hier können Sie die Leistungen, die Tarife und die Bedingungen für der Kostenübernahme einsehen:

Liste der Kantonsspitäler nach Spezialisierung

Suchen Sie das Spital, das am besten zu Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen passt?

Nutzen Sie den Vergleichsdienst Spitalfinder. Wählen Sie Ihre Suchkriterien und vergleichen Sie die Einrichtungen anhand von Indikatoren wie die Behandlungsqualität, die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten oder die Professionalität des Personals.

Haben Sie Fragen zur Übernahme der Kosten bei Mutterschaft und von Geburtshäusern? Hier finden Sie die rechtlichen Informationen:

Zusatzversicherungen Spitalaufenthalt

Entdecken Sie die Zusatzversicherungen der Groupe Mutuel für private und halbprivate Leistungen.

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Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111