Prämienverbilligungen (IPV)

Unsere Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier finden Sie unsere Antworten auf die Fragen, die unsere Versicherten uns am häufigsten stellen.
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Prämienverbilligungen (IPV)

Personen, die aufgrund ihres Einkommens Zahlungsschwierigkeiten bezüglich ihrer Krankenversicherungsprämien haben, können beim Kanton Unterstützung für die Zahlung ihrer Prämien beantragen. In einigen Kantonen wird das Anrecht auf Prämienverbilligung jährlich automatisch auf Basis der Steuererklärung berechnet. In anderen Kantonen müssen die Versicherten sich direkt an die Stelle wenden, die in ihrem Kanton zuständig ist. Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Anrecht auf Prämienverbilligung an Ihrem Wohnort.

Dafür gibt es zwei mögliche Gründe:
1. Wir haben den Entscheid über Ihr Anrecht auf Prämienverbilligungen noch nicht erhalten: Die zuständige kantonale Stelle hat den Entscheid noch nicht gefällt oder der Name des Krankenversicherers auf dem Entscheid ist nicht richtig. Bitte fragen Sie bei der zuständigen kantonalen Stelle nach dem Grund für die Verspätung, wenn sich die Wartezeit in die Länge zieht.
2. Wir haben den Entscheid über Ihr Anrecht auf Prämienverbilligungen erhalten und werden Ihnen in zwei bis drei Wochen eine korrigierte Prämienrechnung zusenden.

Ihr bisheriger Versicherer muss den Wechsel der zuständigen kantonalen Stelle melden. Der Kanton leitet dann den Entscheid zur Prämienverbilligung an Ihren neuen Versicherer weiter. Sie als versicherte Person müssen nichts unternehmen.

Es empfiehlt sich jedoch, die zuständige Stelle zu kontaktieren, sollte der Entscheid beim neuen Versicherer verspätet eintreffen (d. h. mehr als zwei Monate nach Beginn des neuen Vertrags).

Wenn Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, uns dieser aber noch nicht von Ihrem Kanton gemeldet wurde, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Rechnungen zu bezahlen, damit Sie keine Mahnungen erhalten. Wir werden Ihre Rechnungen korrigieren, sobald wir die Meldung des Kantons erhalten haben, und die zugesprochene Prämienverbilligung von den bereits bezahlten Rechnungen abziehen.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, diese Rechnungen zu bezahlen, können wir Ihnen entweder eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Zahlungsvereinbarung treffen.

Je nach Stand des Prämienkontos ziehen wir den Betrag zugunsten der Versicherten auf ihren nächsten Rechnungen ab. Nur ein allfälliger Restbetrag wird zurückerstattet. Dieser Betrag kann auch bei eventuell überfälligen Rechnungen abgezogen werden.

Groupe Mutuel

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