Gesundheit: Kranken- und Unfallversicherung
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Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie müssen daher unabhängig von Ihrem beruflichen Status (angestellt, selbstständig erwerbend, pensioniert oder arbeitslos) versichert sein.
Personen, die in der Schweiz arbeiten, sind gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) über ihren Arbeitgeber versichert.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, erlischt Ihre UVG-Versicherungsdeckung 31 Tage nach dem letzten Lohn. -
Nach dem 31. Tag gilt Folgendes:
- Wenn Sie eine Arbeitslosenentschädigung erhalten, sind Sie bei der Suva automatisch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
- Wenn Sie keine Arbeitslosenentschädigung erhalten, müssen Sie eine Abredeversicherung abschliessen oder das Unfallrisiko in Ihrer Grundversicherung einschliessen.
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Abredeversicherung: Vermeiden Sie Deckungslücken
Sie können die Unfalldeckung über Ihren ehemaligen Arbeitgeber um maximal sechs Monate verlängern, indem Sie eine Abredeversicherung abschliessen. Diese müssen Sie bei Ihrem ehemaligen Unfallversicherer abschliessen.
Klicken Sie hier für mehr Informationen: Abredeversicherung.
Schliessen Sie das Unfallrisiko in Ihrer Grundversicherung ein
Verlangen Sie von Ihrem Krankenversicherer den Einschluss des Unfallrisikos mit folgendem Formular: Einschluss/Ausschluss Unfallrisiko.