Versicherung für Haushaltshilfen

Schutz bei Berufs- und Nichtberufsunfällen

Beschäftigen Sie eine Putzfrau, einen Gärtner oder ein Kindermädchen? Dann sind Sie aus Sicht des Unfallversicherungsgesetzes der Arbeitgeber dieser Person und müssen sie gegen Unfall versichern. Entdecken Sie unsere Versicherung für Haushaltshilfen und schützen Sie Ihre Angestellten so, wie es im Gesetz vorgesehen ist.

Grundsätze

  • Die Versicherung schützt Hausangestellte
    • vor Berufsunfällen, wenn sie weniger als acht Stunden pro Woche für Sie arbeiten und ihr Jahreslohn Fr. 10'000.- nicht übersteigt.
    • vor Berufs- und Nichtberufsunfällen, wenn sie mehr als acht Stunden pro Woche in Ihrem Haushalt arbeiten.
Die wichtigsten Leistungen

Taggeld

  • Leistungsstufe
  • Versicherungsdeckung für 80% des Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall

Leistungen bei Invalidität oder Tod

  • Invalidität/Tod
  • Auszahlung von Invaliden- oder Hinterlassenenrenten
  • Verletzung der Integrität, Hilflosigkeit
  • Integritäts- und Hilflosenentschädigung

Behandlungskosten

  • Ambulante Behandlungen
  • Ambulante Behandlungen, die von einem Arzt oder Zahnarzt durchgeführt oder ärztlich verschrieben werden

    Medikamente, Analysen
  • Spitalaufenthalt
  • Behandlung im Spital, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung
  • Transport-, Reise- und Rettungskosten
  • Wenn die Transporte medizinisch notwendig sind
  • Hilfsmittel
  • Hilfsmittel, die einen körperlichen Schaden oder den Verlust einer Körperfunktion ausgleichen

Prämie

  • Jahresprämie
  • ab Fr. 100.-
  • Legalität: Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten in Bezug auf den Unfallversicherungsschutz Ihrer Angestellten.
  • Sicherheit: Sie schützen Ihre Hausangestellten und sich selbst vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
  • Günstige Prämie: Die Prämie der Unfallversicherung für Hausangestellte kostet Fr. 100.– pro Jahr.
Lassen Sie sich beraten
  • per Telefon

  • 0848 803 777
    8.00–12.00 Uhr
    13.30–17.00 Uhr
    Nationaler Festnetz-Tarif / Tarif je nach Mobiltelefon-Anbieter

  • per E-Mail 

  • Offerte anfragen

Häufige Fragen

Das Taggeld entspricht 80% des entgangenen Einkommens und wird ab dem 3. Tag nach dem Unfall ausgezahlt. Dabei werden der 13. Monatslohn und eventuelle Familienzulagen eingerechnet. Der Jahreslohn wird durch 365 geteilt und zu 80% berücksichtigt.

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