Vergleichstabelle

Plan nach den gesetzlichen Vorschriften und individueller Plan

Vorsorgeplan nach den gesetzlichen VORSCHRIFTEN
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Individuell zusammengestellter Vorsorgeplan
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Höchstlohn
Höchstlohn

Maximale AHV-Rente x 3, abzüglich des Koordinationsbetrags

Möglichkeit zur Anhebung der Höchstgrenze bis zum maximalen BVG-Jahreslohn x 10

Leistungen bei Pensionierung
Leistungen bei Pensionierung

Altersguthaben mit Zinsen, multipliziert mit dem vom Bundesrat festgelegten Umwandlungssatz

Alterskapital ohne Zinsen, multipliziert mit dem vom Bundesrat (BVG-Minimum) und vom Stiftungsrat (überobligatorisch) festgelegten Umwandlungssatz

Gesetzliche Zinssätze

Höhere Zinssätze möglich

Invaliditätsleistungen
Invaliditätsleistungen

Voraussichtliches Alterskapital ohne Zinsen, multipliziert mit dem vom Bundesrat festgelegten Umwandlungssatz

In Prozent des versicherten Lohns

Invaliden-Kinderrente:
20% der Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente: ein Prozent des versicherten Lohns

Zahlung bis 18 Jahre, bzw. bis 25 Jahre für Kinder in Ausbildung

Verlängerung der Kinderrente bis zum 20. Lebensjahr bzw. bis zum 25. für Kinder in Ausbildung

Leistungen im Todesfall vor der Pensionierung
Leistungen im Todesfall vor der Pensionierung

Ehegattenrente: 
60% der Invalidenrente

Ehegattenrente in Prozent des versicherten Lohns

-

Zusätzliches Todesfallkapital

Waisenrente: 20% der Ehegattenrente

Waisenrente in Prozent des versicherten Lohns

Doppelte Renten für Vollwaisen

Einkauf
Einkauf

Ordentliche Einkäufe bis zum gesetzlichen Höchstbetrag

Ordentliche Einkäufe bis zum gesetzlichen Höchstbetrag



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