Verordnung gegen übermässige Vergütungen

Ausübung des Stimmrechts

In Anwendung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (Art. 22 und 23 VegüV) ist der Stiftungsrat verantwortlich für die Ausübung des Stimmrechts an den Generalversammlungen der in der Schweiz niedergelassenen Aktiengesellschaften, deren Aktien die Stiftung direkt in ihrem Portfolio hält.

Die Ausübung des Stimmrechts beschränkt sich auf börsenkotierte Gesellschaften. Der Stiftungsrat stellt Ihnen einen zusammenfassenden Bericht über die Stimmergebnisse zur Verfügung. In diesem Bericht sind die abgelehnten Traktandenpunkte und jene mit Stimmenthaltung aufgeführt und kommentiert.

Wir empfehlen Ihnen, für weitere Informationen über unseren Standpunkt und die Abstimmungsergebnisse des Geschäftsjahres unseren nachfolgenden Bericht zu lesen.

Groupe Mutuel

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