Hausangestellte gegen Unfall versichern

Unfallversicherung

Versicherungsschutz gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle

Wenn Sie Hausangestellte wie eine Reinigungskraft, einen Gärtner oder eine Kinderbetreuung beschäftigen, dann sind Sie aus gesetzlicher Sicht der Arbeitgeber dieser Person und müssen sie gegen Unfälle versichern. Die Versicherungsdeckung ist abhängig von der Anzahl Wochenarbeitsstunden und vom Jahreslohn.

Wie viele Stunden pro Woche beschäftigen Sie Ihre Hausangestellten?

  • Weniger als 8 Stunden pro Woche mit einem Jahresgehalt unter Fr. 10'000.-: Sie müssen Ihre Hausangestellten nur gegen Berufsunfälle versichern.
  • Mehr als 8 Stunden pro Woche: Sie müssen sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern.

Haben Ihre Hausangestellten mehrere Arbeitgeber?
Dann müssen Sie sie nur gegen Berufsunfälle versichern, die während der bei Ihnen durchgeführten Tätigkeiten auftreten.

Taggeldversicherung

In mehreren Kantonen gibt es Normalarbeitsverträge (NAV), die den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für Personen, die in einem Privathaushalt angestellt sind, vorschreiben. Prüfen Sie dies bei den zuständigen Behörden Ihres Wohnkantons.
Entdecken Sie hier unsere Unfallversicherungslösung UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle für Hausangestellte und verlangen Sie eine Offerte.

Unfallversicherung für Hausangestellte

Die Unfallversicherung nach UVG schützt Ihre Hausangestellten (Reinigungskraft, Gärtner, Kinderbetreuung u. a.) vor den Kosten von Berufs- und Nichtberufsunfällen. Versichern Sie Ihre Haushaltshilfen wie es das Gesetz vorsieht, mit einer günstigen Jahresprämie von Fr.100.-.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111