Unsere Governance

Den geltenden Gesetzen entsprechen

Es bestehen Richtlinien und Grundsätze bezüglich Risikomanagement und Aufsicht. Durch das Risikomanagement und interne Kontrollsystem können potenzielle Risiken identifiziert sowie analysiert und geeignete Massnahmen ergriffen werden.

Compliance

Die Compliance-Funktion stellt sicher, dass die Aktivitäten der Groupe Mutuel den geltenden Gesetzen sowie den internen und externen Regelungen entsprechen. Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, verfügt sie über ein uneingeschränktes Recht auf Information und über die nötige Unabhängigkeit.

Interne Kontrolle und Risikomanagement

Die interne Kontrolle und das Risikomanagement sind für das integrierte Risiko- und Kontrollmanagement verantwortlich. Sie stellen insbesondere die unabhängige Risikoprüfung und Aufsicht sowie das Funktionieren des internen Kontrollsystems sicher.

Internes Audit

Das interne Audit unterstützt den Verwaltungsrat in seiner Aufsichtsfunktion. Es informiert den Verwaltungsrat regelmässig über seine Untersuchungsergebnisse und schlägt Verbesserungsmassnahmen vor. Als unabhängige Instanz legt es dem Verwaltungsrat und der Generaldirektion jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Generaldirektion

Die Entschädigung des Verwaltungsrats der Groupe Mutuel Holding ist in einem Reglement festgehalten, das von den Organen aller Gesellschaften der Holding genehmigt wurde. Sie setzt sich aus fixen Honoraren und aus der Erstattung von Repräsentations- oder Fahrtspesen zusammen. Es wird kein variabler Entschädigungsanteil gewährt. Das Reglement limitiert für alle Gesellschaften der Holding die jährliche Entschädigung pro Gesellschaft auf 25'000 Franken für den Präsidenten bzw. die Präsidentin und auf 24'000 Franken für alle anderen Verwaltungsratsmitglieder. Die gesamte jährliche Entschädigung für Mitglieder des Verwaltungsrats ist ebenfalls beschränkt, unabhängig von der Anzahl ihrer Ämter innerhalb der Gesellschaften der Groupe Mutuel Holding. Die Entschädigung ist für den Präsidenten bzw. die Präsidentin auf 250'000 Franken begrenzt, für den Vizepräsidenten und den Präsidenten des Audit- und Risikoausschusses auf 120'000 Franken, für die Präsidenten der anderen Fachkommissionen auf 110'000 Franken und für die übrigen Mitglieder auf 100'000 Franken.

Die Entschädigung der Generaldirektion wird vom Verwaltungsrat der Groupe Mutuel Holding AG auf Vorschlag des Entschädigungs- und Nominationsausschusses festgelegt. Die Grundsätze der Vergütung der Generaldirektionsmitglieder sind in einem vom Verwaltungsrat erlassenen Reglement festgehalten. Diese Vergütung setzt sich zusammen aus einem fixen Lohn und einem variablen Lohnbestandteil, der von der Zielerreichung des Vorjahres abhängt. Für den variablen Teil ist die Zielerreichung in folgenden Kategorien ausschlaggebend:

  • Finanz- und Betriebsergebnisse der verschiedenen Organisationseinheiten der Groupe Mutuel und Ziele in Bezug auf strategische Projekte.
  • Individuelle quantitative und qualitative Ziele.


Die Ziele werden für ein Jahr festgelegt, und es werden keine aufgeschobenen Vergütungen gewährt. Sämtliche Honorare im Zusammenhang mit Mandaten im Auftrag der Groupe Mutuel für Tätigkeiten in anderen Gesellschaften müssen dem Unternehmen abgeliefert werden. 2022 belief sich die gesamte Barvergütung der Generaldirektion (fixer und variabler Teil) auf 3'584'076 Franken. Die Vorsorgebeiträge des Arbeitgebers betrugen insgesamt 399'750 Franken. Die höchste Vergütung erhielt der CEO mit einer Barvergütung in Höhe von 698'388 Franken und Vorsorgebeiträgen des Arbeitgebers von 84'960 Franken.

Groupe Mutuel

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