Das Erbrecht wurde revidiert

28. März 2023 | Kommentar(e) |

Guillaume Chassot

Der Bundesrat hat das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die Revision bietet Erblasserinnen und Erblassern mehr Freiheiten und hat auch für die Unternehmensnachfolge erhebliche Vorteile. Ein Überblick.

Die eigene Unternehmensnachfolge zu planen, ist nicht ganz einfach. Emotionale Aspekte, Wahl des Nachfolgers, Wert des Unternehmens und seine Finanzierung sind wesentliche Elemente der Analyse. Auch Steuer- und Erbschaftssteuerrecht spielen eine Rolle, insbesondere wenn es sich um ein Familienunternehmen handelt und der Nachfolger ein Familienmitglied ist. 

Der Bundesrat hat das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das Pflichtteilsrecht ist flexibler ausgestaltet, was auch die Nachfolgeregelung für Familienunternehmen erleichtert. So wird es beispielsweise einfacher sein, ein Unternehmen vollständig einem bestimmten Erben zu übertragen.

Änderung der Pflichtanteile 

Die wichtigste Änderung betrifft die Pflichtteile, d. h. die Anteile am Erbe, auf die Kinder, Ehepartner und Eltern Anspruch haben. Der Pflichtteil der Kinder wird reduziert, der der Eltern entfällt ganz. Die für den Erblasser freie Quote steigt.

Ab dem 1. Januar 2023 können Eltern bei einem Erbfall ohne Nachkommen vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden, wenn dies der Wille des Erblassers ist. Sind hingegen Nachkommen vorhanden, steht den Kindern nur noch ein Pflichtteil von 50 % statt bisher 75 % zu.

Für den Ehepartner oder eingetragenen Partner ändert sich nichts, er behält seinen Pflichtteil von 50 %.

Ein Kind kann das Familienunternehmen erben

Die Tatsache, dass die freien Quoten höher sind, gibt dem Unternehmer einen grösseren Handlungsspielraum. So kann ein Vater das Unternehmen an ein einziges Kind übertragen, ohne dass dieses eine zu grosse finanzielle Belastung zu tragen hat.

Bei einer Übergabe innerhalb der Familie treten oftmals Schwierigkeiten auf, etwa wenn die Erben nicht den vollen Marktpreis zahlen können. Und wenn das Unternehmen zu einem niedrigeren Preis als dem Marktpreis übertragen wird, etwa bei einer Schenkung, stellt sich die Frage nach der Verletzung von Pflichtteilsansprüchen.

Eines ist gewiss: Die Nachfolgeregelung für das Familienunternehmen sollte möglichst früh beginnen. Mit genügend Voraussicht und Planung lassen sich die Dinge frühzeitig klären, wodurch viele Probleme vermieden werden.

Wichtig zu wissen

  • Das neue Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die neuen Bestimmungen gelten für alle früheren Testamente und Erbverträge, auch für solche, die nach altem Recht erstellt wurden.
  • Es sollte bei bestehenden Testamenten und Erbverträgen also geprüft werden, ob deren Inhalt auch nach neuem Recht dem Willen des Verfügenden entspricht.
  • Insbesondere sollten Erbverträge in Bezug auf das künftig geltende Schenkungsverbot überprüft werden. Möglicherweise sind Anpassungen erforderlich.
  • Letztwillige Verfügungen, die bestimmte (Erb-)Quoten festlegen, sollten im Hinblick auf die künftig reduzierten Pflichtteile überprüft werden.
  • Die Revision des Erbrechts ist noch nicht abgeschlossen. Zusätzliche Massnahmen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge sind in Diskussion und werden zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen.

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Guillaume Chassot

Leiter Geschäftsentwicklung Vorsorge Westschweiz

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