Anpassung der Besonderen Bedingungen unserer Modelle OptiMed (RS) und PrimaCare (RF)

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Anpassung der Besonderen Bedingungen unserer Modelle OptiMed (RS) und PrimaCare (RF)

Alle Versicherten (auch zukünftige) mit einem Grundversicherungsmodell OptiMed oder PrimaCare bei einem Versicherer der Groupe Mutuel* sind betroffen.

Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen. Die neuen Besonderen Bedingungen gelten automatisch ab dem 1. Januar 2024.

* Liste der Versicherer der Groupe Mutuel:
-    Mutuel Krankenversicherung AG
-    Philos Krankenversicherung AG
-    Avenir Krankenversicherung AG
-    Easy Sana Krankenversicherung AG
-    SUPRA-1846 SA
-    AMB Versicherungen AG

In der Grundversicherung entsprechen die Besonderen Bedingungen einem Dokument, in dem unter anderem die spezifischen Regeln für die verschiedenen alternativen Versicherungsmodelle festgelegt sind. Eine Aktualisierung dieser Besonderen Bedingungen war notwendig, damit wir unseren Versicherten, die über eines dieser alternativen Modelle versichert sind, ein besseres Kundenerlebnis bieten können.

Die Funktionsweise Ihrer Grundversicherung sowie die Vorteile für die Versicherten ändern sich nicht:

  • Die Funktionsweise Ihres Versicherungsmodells ändert sich nicht.
  • Ihre Prämie bleibt von diesen Änderungen unberührt.
  • Die von Ihrer Versicherung abgedeckten Leistungen bleiben gleich. Die Leistungen der Grundversicherung sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgelegt und daher bei allen Versicherern und in allen Grundversicherungsmodellen gleich.
  • Wenn Ihr Wohnkanton einen Teil Ihrer Krankenversicherungsprämien übernimmt, hat diese Anpassung keine Auswirkungen auf die Prämienverbilligung, die Sie erhalten.
  • Ihre Franchise ist von diesen Änderungen nicht betroffen.
  • Die mit unseren Partnern ausgetauschten Daten bleiben gleich.
  • Ihr Hausarzt bleibt gleicht.
  • Ihre Zusatzversicherungen werden von dieser Anpassung nicht beeinflusst. Es ist nur die Grundversicherung betroffen.

Es wurde hauptsächlich der Inhalt von Artikel 10 geändert, um den Versicherten ein besseres Kundenerlebnis zu bieten:
1)    bei einem Umzug in eine Region, in der ihr Modell nicht angeboten wird
2)    falls sie nicht mehr von ihrem Hausarzt betreut werden können (wenn dieser z. B. in den Ruhestand geht) 

Derzeit können sich diese Personen bereits für ein neues Versicherungsmodell entscheiden. Personen in Situation 2 können ebenfalls bereits einen neuen Hausarzt wählen.

Künftig kann die Groupe Mutuel in Situation 2, wenn die versicherte Person nicht antwortet, als neuen Hausarzt den Arzt eintragen, den sie am häufigsten aufgesucht hat. Ist dies nicht möglich, und auch in Situation 1, wird die versicherte Person künftig in ein ähnliches Modell umgeteilt, in dem sie weiterhin von einer attraktiven Prämie profitiert (bisher wurde sie in das Standardmodell übertragen, was eine erhebliche Prämienerhöhung zur Folge hatte).

Nein. Die Anpassung der Besonderen Bedingungen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Daher ist die Kündigungsfrist die gleiche wie für andere Versicherte, die das Grundversicherungsmodell oder den Versicherer wechseln möchten (Eingang der Kündigung beim aktuellen Versicherer bis zum 30. November 2023).

Sie können die Bedingungen entweder hier herunterladen:

Oder per Telefon unter der Gratisnummer 0800 808 088 anfordern oder in einer unserer Agenturen vorbeikommen.

Für weitere Informationen dazu sind wir gern für Sie da:

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111