Grundsätze
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- Die Versicherung bezahlt Taggelder für Mitarbeitende, die wegen Krankheit oder Mutterschaft arbeitsunfähig sind und keinen Lohn mehr erhalten oder bereits eine Invalidenrente beziehen.
- Die Versicherung zahlt die Taggelder ab dem Zeitpunkt aus, an dem Sie als Arbeitgeber keinen Lohn mehr bezahlen müssen, oder nach Ablauf der gewählten Wartefrist (3, 7, 14, 30, 60 oder 90 Tage).