Taggeldversicherung nach KVG

Mit der Taggeldversicherung schützen Sie Ihre Angestellten, wenn diese wegen eines Krankheitsfalls keinen Lohn mehr bekommen. Und sie hilft Ihnen, die Kosten für diese Risiken zu kalkulieren. Entdecken Sie die vielen Vorteile unserer KVG-Versicherungslösung.

Grundsätze

    • Die Versicherung bezahlt Taggelder für Mitarbeitende, die wegen Krankheit oder Mutterschaft arbeitsunfähig sind.
    • Die Versicherung zahlt die Taggelder nach Ablauf der gewählten Wartefrist (3, 7, 14, 30, 60 oder 90 Tage).
Die wichtigsten Leistungen

Krankentaggeld nach KVG

  • Gedeckte Risiken
  • Krankheit und Mutterschaft, Unfall (sofern eingeschlossen)
  • Grad der Arbeitsunfähigkeit
    • Zahlung des Taggelds für jeden Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit mindestens 25% beträgt (inklusive Sonn- und Feiertage)
    • Taggeld proportional zum Arbeitsunfähigkeitsgrad
  • Dauer
  • Das Taggeld ist für eine oder mehrere Erkrankungen während 730 Tagen innerhalb von 900 Tagen zu leisten.

Deckungsstufe

  • Gedeckter Lohn
  • Deckung eines bestimmten Prozentsatzes des Lohns: 80%, 90% oder 100%
  • Maximal versicherbarer Lohn
  • Fr. 250'000.–
  • Teilweise Arbeitsunfähigkeit
  • Taggeld proportional zum Grad der Arbeitsunfähigkeit

Taggeld bei Mutterschaft

  • Auszahlung der Leistungen
  • Auszahlung des Taggelds für Mutterschaft unter Abzug des  EOG oder einer kantonalen Versicherung
  • Dauer
  • Auszahlung während 16 Wochen

Zusätzliche Deckung (optional)

  • Beibehalten der Versicherungsdeckung
  • Der Versicherungsschutz bleibt im Fall einer neuen Erkrankung trotz Ende des Anspruchs auf diese Leistungen bestehen. Wenn der Arbeitnehmer noch arbeitsfähig ist und eine geeignete Tätigkeit ausübt, kann er von einer zusätzlichen Deckung von 6 Monaten profitieren.

Einzelversicherung

  • Austritt aus dem Kreis der Versicherten
  • Übertrittsrecht in die Einzelversicherung und Verwaltung der administrativen Massnahmen durch Ihren Versicherer
  • Attraktivität: Mit grosszügigen Sozialleistungen gewinnen und binden Sie Ihre Mitarbeitenden und profilieren sich als moderner und verantwortungsvoller Arbeitgeber.
  • Sicherheit: Sie übertragen das finanzielle Risiko krankheitsbedingter Abwesenheiten auf die Versicherung und können es somit in Ihren Ausgaben budgetieren.
  • Koordination: Die Leistungen sind perfekt auf jene der Sozialversicherungen abgestimmt, um eine Auszahlung von bis zu 100% des Lohns zu gewährleisten.
  • Komplementarität: Sie können die Deckung erweitern, indem Sie sie mit der Unfallversicherung, beruflichen Vorsorge, Krankenzusatzversicherung oder dem Rechtsschutz kombinieren.

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  • Mit unserem Offertenprogramm für Unternehmen können Sie uns unverbindlich Ihre Informationen zukommen lassen. Nach deren Auswertung senden wir Ihnen gerne eine persönliche Offerte zu.

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Häufige Fragen

Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie unverzüglich Ihrem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers mitteilen.

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber jeden Monat ein Arztzeugnis geben, das von Ihrem Arzt unterschrieben wurde und den Arbeitsunfähigkeitsgrad bescheinigt. Um dies zu vereinfachen, stellt der Versicherer hierfür ein spezielles Formular für längerdauernde Arbeitsunfähigkeiten zur Verfügung. Ihr Arzt muss das Formular bei jeder Konsultation ausfüllen, und Sie senden anschliessend eine Kopie an Ihren Arbeitgeber. Am Ende der Arbeitsunfähigkeit stellen Sie Ihrem Arbeitgeber das Original des Formulars zu.

Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie:

  • diese unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden
  • die Empfehlungen Ihres Arztes befolgen
  • die vom Versicherer verlangten Informationen zur Verfügung stellen
  • an der Abklärung mitwirken (Anfrage von Belegen, ärztliche Untersuchung, administrative Massnahmen)
  • den Versicherer bei jeder Änderung Ihrer Situation informieren
  • alles tun, um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu begrenzen

Informieren Sie uns sofort über Ihren Austritt aus dem Unternehmen (innerhalb von 90 Tagen nach dem Ausscheiden aus dem Versichertenkreis) und teilen Sie uns mit, dass Sie ein Angebot zum freien Übertritt in die Einzelversicherung wünschen. Wenn Sie das Angebot annehmen, bleiben Sie zu den gleichen Bedingungen versichert, die während der Anstellung galten. Diese Versicherungsdeckung geht jedoch vollständig zu Ihren Lasten und Sie müssen eine Prämie bezahlen.

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