Ich ziehe in die Schweiz

Krankenversicherung: obligatorische und freiwillige Deckungen

Grundversicherung

Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie müssen sich also einer Krankenversicherung anschliessen.

Erfahren Sie mehr über die traditionelle Grundversicherung: Standardmodell.

Um Prämien zu sparen, können Sie auch ein alternatives Modell der Grundversicherung wählen:

Diese Modelle sind kostensparende Alternativen zum Standardmodell. Erfahren Sie mehr über ihre Funktionsweise und ihre Vorteile: Grundversicherung.

 

Das Schweizer Krankenversicherungssystem verstehen

Wie funktionieren die Krankenversicherung und ihre verschiedenen Modelle in der Schweiz?
Hier finden Sie Informationen darüber, wie das Schweizer Krankenversicherungssystem funktioniert, für wen es gedacht ist und was seine Besonderheiten sind.

Krankenzusatzversicherungen

Die freiwilligen Zusatzversicherungen ergänzen die gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung. Sie decken Leistungen, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden.

Gedeckte Bereiche:

  • Ambulante Behandlungen
  • Spitalaufenthalte
  • Reisen und  Auslandaufenthalte
  • Zahnpflege
  • Komplementärmedizin
  • Unfallzusatzversicherung
  • Taggeld, Renten und Kapitalien

Entdecken Sie unsere Auswahl an Zusatzversicherungen.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Es gibt Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Gemäss den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) müssen Sie in dem Land versichert sein, in dem Sie Ihr Einkommen erzielen.

  • Wenn Sie Ihr Einkommen ausschliesslich in einem EU-Land erzielen, sind Sie und Ihre Familienmitglieder dem Sozialversicherungssystem dieses Landes unterstellt.
    Wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde in der Schweiz, um eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz zu beantragen.
  • Wenn Sie Ihr Einkommen in mehreren EU-Ländern und der Schweiz erzielen, sind Sie und Ihre Familienmitglieder der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung unterstellt.

Unfallversicherungen

Jede Person, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgeht, ist gegen Berufsunfälle und -krankheiten sowie, in den meisten Fällen, gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Teilzeitangestellte, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind nur gegen Berufsunfälle versichert.
Alle anderen Personen können das Unfallrisiko in ihrer Grundversicherung einschliessen.

Beratungsanfrage bei Zuzug in die Schweiz

Sie ziehen in die Schweiz und benötigen Informationen zur Krankenversicherung?
Verlangen Sie eine Beratung.

Grundversicherung
Standardmodell

Die Grundversicherung deckt die Leistungen gemäss KVG bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Wählen Sie das Standardmodell oder ein alternatives Versicherungsmodell, bei dem bestimmte Regeln gelten, Sie aber einen Prämienrabatt erhalten.

Mehr erfahren


Zusatzversicherungen

Sie können Ihren Versicherungsschutz nach KVG mit einer breiten Palette von Produkten ergänzen.

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Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111