Standardmodell

Grundversicherung mit freier Arztwahl: Sie brauchen dabei keine Bedingungen einzuhalten

Lassen Sie sich beraten


Mehr Freiheit

Möchten Sie Ihren Hausarzt aufsuchen oder direkt einen Spezialisten konsultieren? Beim Standardmodell entscheiden Sie immer selbst, an welchen Arzt Sie sich zuerst wenden. Wählen Sie den für Sie besten Weg aus und geniessen Sie dabei ein Höchstmass an Freiheit!

Grundversicherung und freie Arztwahl: Das sind Ihre Vorteile

  • Beim Standardmodell suchen Sie einen Arzt Ihrer Wahl auf, ohne dass Sie sich an bestimmte Bedingungen halten müssen. Bei alternativen Modellen haben Sie diese Wahlfreiheit nicht.
  • Ohne Überweisungsschein können Sie direkt einen von Ihnen ausgewählten Spezialisten in der ganzen Schweiz konsultieren.
  • Sie können Ihre Prämie senken, indem Sie Ihre Franchise erhöhen. So nutzen Sie alle Vorteile dieses Modells und sparen gleichzeitig Geld.

So funktioniert das Standardmodell

Es steht Ihnen frei, den Empfehlungen des Arztes zu folgen. Sie können auch einen anderen Behandlungsansatz wählen.

Wenn Sie Ihre Franchise erhöhen, profitieren Sie von günstigeren Prämien. Eine Tabelle der verfügbaren Franchisen finden Sie unten.

Verfügbare Franchisen

Nutzen Sie auf Wunsch die kostenlose telemedizinische Beratung

Bei unserem Telemedizin-Partner Medgate erhalten Sie rund um die Uhr medizinischen Rat, 7 Tage pro Woche.

0848 803 308
 


Sich beraten lassen

Haben Sie Fragen zur Standardmodell? Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.

Häufige Fragen

Ja, jede Person mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen. Wenn sich die betreffende Person nicht selbst oder durch ihren gesetzlichen Vertreter innerhalb dieser Frist anmeldet, wird sie vom Kanton oder der Wohngemeinde einem Versicherer zugewiesen.

Bei einer nicht entschuldbaren Verzögerung der Anmeldung erhebt der Versicherer einen Verzugszins.

 

Sofern Ihr Arzt als Allgemeinmediziner oder spezialisierter Arzt anerkannt ist, können Sie diesen direkt aufsuchen, ausser Sie haben ein alternatives Versicherungsmodell abgeschlossen, bei dem Sie gemäss Versicherungsbedingungen einen anderen Arzt aufsuchen müssen.

Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen das automatische Lastschriftverfahren per Bank/Post oder die eBill.

Automatische Lastschriften per Bank oder Post
Alle Ihre Rechnungen werden automatisch von Ihrem Bank- oder Postkonto abgebucht.

  • Wenn Sie ein Postkonto haben: Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zu, mit dem Sie sich damit einverstanden erklären, dass wir die von uns in Rechnung gestellten Beträge direkt Ihrem Postkonto belasten.
  • Wenn Sie ein Bankkonto haben: Füllen Sie bitte unser Online-Formular aus. Nach Erhalt senden wir Ihnen ein LSV-Formular (Lastschriftverfahren) zu, das uns ermächtigt, die von uns in Rechnung gestellten Beträge direkt von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Lassen Sie sich dieses von Ihrer Bank bestätigen und schicken Sie es uns zurück. Die Registrierung des Lastschriftverfahrens kann mehrere Wochen dauern. Sobald Sie keine QR-Rechnungen mehr erhalten, ist das Lastschriftverfahren aktiviert.

Wenn Sie also noch QR-Rechnungen erhalten, bezahlen Sie diese bitte wie bisher.

eBill
Wenn Sie E-Banking oder E-Finance nutzen, empfangen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem Konto und brauchen die Bezahlung nur noch zu bestätigen. Sie können sich auf folgender Website für diese Zahlungsart anmelden: www.ebill.ch
 

QR-Rechnung
Sie können Ihre Zahlungen via QR-Code, im e-Banking/e-Finance-Konto, über einen Zahlungsauftrag oder am Postschalter vornehmen.

  • E-Banking / E-Finance: In Ihrem E-Banking- oder E-Finance-Konto können Sie entweder den QR-Code scannen oder von Hand die Angaben auf der QR-Rechnung eingeben.
  • Zahlung am Postschalter: Sie können den auf der QR-Rechnung angegebenen Betrag auch am Postschalter bezahlen.


Beachten Sie jedoch, dass Ihnen im Rahmen der Grundversicherung zusätzliche Gebühren für diese Zahlungsweise in Rechnung gestellt werden.

Der Grund dafür ist, dass die Post der Groupe Mutuel Kosten in Höhe von rund 6,5 Millionen Franken in Rechnung stellt, was sich direkt auf die Versicherungsprämien aller unserer Kunden auswirkt. Damit die Postgebühren nicht auf die Prämien aller unserer Versicherten übertragen werden, stellen wir Ihnen die unten aufgeführten zusätzlichen Gebühren in Rechnung, wenn Sie diese Zahlungsmethode bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verwenden.

  • Zahlungen bis zu CHF 50.–: CHF 1.20
  • Zahlungen bis zu CHF 100.–: CHF 1.60
  • Zahlungen bis zu CHF 1000.–: CHF 2.35
  • Zahlungen bis zu CHF 10 000.–: CHF 3.95
  • Zusätzlich, pro CHF 10 000.–: CHF 1.25

Zahlungsauftrag Bank/Post
Bestellen Sie das Formular für den Zahlungsauftrag bei Ihrem Finanzinstitut. Schicken Sie es ausgefüllt zusammen mit den QR-Rechnungen an Ihre Bank / die Post, damit Ihre Zahlungen ausgeführt werden können. Beachten Sie, dass je nach Finanzinstitut zusätzliche Kosten für diesen Service anfallen können.

Wir raten Ihnen dringend davon ab, Daueraufträge oder Zahlungsvorlagen zu verwenden, da jede Rechnung eine eigene Referenznummer hat.

 

Alle FAQ
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111