Ich bin oder werde pensioniert

Gut vorbereitet und versichert in den Ruhestand

Sind Sie bereits im Ruhestand oder steht Ihre Pensionierung kurz bevor? Stellen Sie die richtigen Fragen, leiten Sie die nötigen administrativen Schritte ein und überprüfen Sie Ihre Kranken- und Unfallversicherungen.

Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV und Invalidenversicherung IV (1. Säule)

Wenn Sie in den Ruhestand gehen, zahlt die AHV die AHV-Rente nicht automatisch aus. Sie müssen das Ende Ihrer Erwerbstätigkeit schriftlich bei Ihrer letzten Ausgleichskasse melden.

Frist: spätestens drei Monate vor dem ordentlichen Rentenalter.

Pensionskasse (2. Säule): Einkäufe und BVG-Kapital

Um Ihre BVG-Leistungen im Ruhestand zu verbessern, können Sie Einkäufe in Ihre Pensionskasse tätigen. Prüfen Sie mit Ihrer Institution, ob Sie noch Einkaufsmöglichkeiten haben und ob dafür noch genügend Zeit besteht.

Die Pensionskassen zahlen die BVG-Leistungen im Allgemeinen in Form von garantierten Renten aus. Unter gewissen Bedingungen können Rentnerinnen und Rentner ihr Altersguthaben oder einen Teil davon in Form eines frei verfügbaren Kapitals beziehen. Hierfür müssen Sie die vom Reglement Ihrer Vorsorgeinstitution vorgesehene Meldefrist einhalten.

Nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig Kontakt zu Ihrer Pensionskasse auf.

Lebensversicherung: Privates Vorsorgeguthaben (3. Säule)

Sie können die Auszahlung des Kapitals Ihrer 3. Säule frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beantragen.

Setzen Sie sich mit Ihrer Institution für die 3. Säule in Verbindung, um die Höhe des angesparten Betrags zu erfahren und sich über die Auszahlungsmodalitäten zu informieren.

Kranken- und Unfallversicherung

Im Ruhestand sind Sie nicht mehr über die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers versichert. Wenden Sie sich vor dem Rückzug aus dem Erwerbsleben an Ihre Krankenkasse und veranlassen Sie den Einschluss des Unfallrisikos in Ihre Grundversicherung.

Im Ruhestand sinkt Ihr Einkommen möglicherweise. Wenn Ihre finanziellen Mittel bescheiden sind, können Sie bei Ihrem Kanton Verbilligungen für die Krankenkassenprämien beantragen. Hier finden Sie die Liste der kantonalen Stellen, bei denen Sie eine Prämienverbilligung beantragen können.

Berücksichtigen Sie auch, dass sich Ihre Gesundheitsbedürfnisse mit dem fortschreitenden Alter verändern. Möglicherweise möchten Sie

  • einen Gesundheitscheck durchführen lassen,
  • grösseren Komfort im Spital geniessen oder
  • nach einer Operation eine Erholungskur machen.
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