Ich bin selbstständig

Optimal versichert mit dem Drei-Säulen-System

Entdecken Sie die drei Arten der Vorsorge, mit denen sich Selbstständigerwerbende effizient absichern können.

Die Versicherung für Selbstständigerwerbende basiert auf drei Säulen:

  • 1. Säule: Die obligatorische Versicherung (AHV/IV) zur Deckung der Grundbedürfnisse.
  • 2. Säule: Die freiwillige Versicherung der beruflichen Vorsorge
  • 3. Säule: Die freiwillige Versicherung der privaten Vorsorge

Sich für die 2. und 3. Säule zu versichern, bietet viele Vorteile, sei es bei einem Unfall, einer Krankheit oder hinsichtlich der Steueroptimierung. Entdecken Sie die verschiedenen Vorsorgelösungen der Groupe Mutuel.

Wie sichere ich im Krankheitsfall mein Einkommen? Die Lösung finden Sie hier.

Und wie bewältige ich die Kosten bei einem Unfall? Die Lösung finden Sie hier.

Warum ist die Groupe Mutuel der ideale Partner für Selbstständigerwerbende? Die Antwort finden Sie hier.

Was ist der einfachste Weg zu einer Offerte? Sie erkundigen sich unverbindlich.

Häufige Fragen

Ihre Situation ändert sich nicht, aber Sie müssen:

  • Ihre Arbeitsunfähigkeit direkt Ihrem Taggeldversicherer melden (statt Ihrem Arbeitgeber)
  • den Versicherer über jede Änderung Ihrer persönlichen Situation informieren (Arbeitslosigkeit, neuer Arbeitgeber, Invalidität, Wohnortswechsel, Änderung des Einkommens usw.)

Informieren Sie uns sofort über Ihren Austritt aus dem Unternehmen (innerhalb von 90 Tagen nach dem Ausscheiden aus dem Versichertenkreis) und teilen Sie uns mit, dass Sie ein Angebot zum freien Übertritt in die Einzelversicherung wünschen. Wenn Sie das Angebot annehmen, bleiben Sie zu den gleichen Bedingungen versichert, die während der Anstellung galten. Diese Versicherungsdeckung geht jedoch vollständig zu Ihren Lasten und Sie müssen eine Prämie bezahlen.

Die Versicherten können die Auszahlung ihrer Austrittsleistung verlangen, wenn sie sich selbstständig machen und somit nicht mehr obligatorisch nach BVG versichert sind (Artikel 5b FZG).

Sie müssen hierzu:
- der Vorsorgeeinrichtung Belege über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zustellen (Miete von Räumlichkeiten, Materialeinkauf, AHV-Bestätigung, Eintrag im Handelsregister etc.)
- den Antrag im ersten Jahr der selbstständigen Haupttätigkeit stellen

Je nach Zivilstand müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Ledige: aktueller Zivilstandsnachweis
  • Geschiedene: aktueller Zivilstandsnachweis und Kopie des Scheidungsurteils
  • Verheiratete: beglaubigte Unterschrift des Ehepartners (Gemeinde, Notar, Schalter der Groupe Mutuel)
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