Haushaltshilfen gegen Unfall versichern

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe, eine Nanny oder einen Gärtner? Nach dem Gesetz sind Sie deren Arbeitgeber und müssen sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Unfall versichern. Die Art der Deckung hängt von der Anzahl Wochenarbeitsstunden und vom Jahreslohn Ihrer Haushaltshilfe ab.
Wird der Grenzbetrag überschritten, der das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorsieht, müssen Sie die Person auch bei einer Vorsorgeeinrichtung anmelden (2. Säule).

Wie viele Stunden pro Woche beschäftigen Sie Ihre Hausangestellte?

  • Sind es weniger als 8 Stunden pro Woche und liegt der Jahreslohn unter Fr. 10'000, müssen Sie Ihre Haushaltshilfe nur gegen Berufsunfälle versichern.
  • Sind es mehr als 8 Stunden pro Woche, müssen Sie Ihre Haushaltshilfe gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern.

Gut zu wissen

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Unfallversicherung für Hausangestellte

  • Deckung von Berufs- und Nichtberufsunfällen
  • Übernahme der Behandlungskosten
  • Taggeld in Höhe von 80 % des Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall
  • Invaliden- und Hinterlassenenrente
  • Integritäts- und Hilflosenentschädigung
Groupe Mutuel

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