Obligatorische Unfallversicherung nach UVG

Schutz vor den Folgen von Unfällen

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet Sie als Arbeitgeber dazu, Ihre Angestellten vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Unsere Versicherung nach UVG deckt die obligatorischen Leistungen. Entdecken Sie unser Angebot und ergänzen Sie es bei Bedarf mit einer Zusatzversicherung.

Grundsätze

  • Die obligatorische Versicherung schützt Ihre Angestellten vor den finanziellen Folgen von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen.
  • Die Versicherung zahlt die Leistungen, die im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vorgesehen sind.
Die wichtigsten Leistungen

Taggeld

  • Gedeckte Risiken
    • Berufsunfälle
    • Berufskrankheiten
    • Nichtberufsunfälle (für Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche für Ihr Unternehmen tätig sind)
  • Leistungsstufe
    • Versicherungsdeckung für 80% des Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall
    • Maximal versicherter Jahreslohn: Fr. 148’200.– pro Person
  • Beginn der Versicherungsdeckung
  • Am Tag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeit antritt oder hätte antreten sollen
  • Ende der Versicherungsdeckung
  • Grundsätzlich am Ende des 31. Tages nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses

Leistungen bei Invalidität oder Tod

  • Invalidität/Tod
  • Auszahlung von Invaliden- oder Hinterlassenenrenten
  • Verletzung der Integrität, Hilflosigkeit
  • Integritäts- und Hilflosenentschädigung

Behandlungskosten

  • Ambulante Behandlungen
    • Ambulante Behandlungen, die von einem Arzt oder Zahnarzt durchgeführt oder ärztlich angeordnet werden
    • Medikamente, Analysen
  • Spitalaufenthalt
  • Behandlung im Spital, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung
  • Transport-, Reise- und Rettungskosten
  • Wenn die Transporte medizinisch notwendig sind
  • Hilfsmittel
  • Hilfsmittel, die einen körperlichen Schaden oder den Verlust einer Körperfunktion ausgleichen

Assistance

  • Assistance-Leistungen bei Unfällen in der Schweiz oder im Ausland
    • Groupe Mutuel Assistance, gratis inbegriffen
    • Sofortige Notfallhilfe, 7 Tage die Woche, rund um die Uhr

Versicherungserweiterung

  • Bessere Leistungen für Ihre Angestellten
  • Abschluss einer UVG-Zusatzversicherung
  • Verlängerter Versicherungsschutz
  • Möglichkeit, die Unfallversicherung mit dem Abschluss einer Abredeversicherung um bis zu sechs Monate zu verlängern
  • Legalität: Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten in Bezug auf den Unfallversicherungsschutz Ihrer Angestellten.
  • Sicherheit: Sie schützen Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
  • Zusätzlicher Schutz: Sie können die obligatorische Unfallversicherung nach UVG mit einer UVG-Zusatzversicherung erweitern.

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  • Mit unserem Offertenprogramm für Unternehmen können Sie uns unverbindlich Ihre Informationen zukommen lassen. Nach deren Auswertung senden wir Ihnen gerne eine persönliche Offerte zu.

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Häufige Fragen

Sie müssen diesen sofort Ihrem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers melden, die anschliessend Ihren Versicherer informieren. Eine rasche Meldung verhindert, dass Ihnen Rechnungen von Leistungserbringern zugeschickt werden.

Das Taggeld entspricht 80% des entgangenen Einkommens und wird ab dem 3. Tag nach dem Unfall ausgezahlt. Dabei werden der 13. Monatslohn und eventuelle Familienzulagen eingerechnet. Der Jahreslohn wird durch 365 geteilt und zu 80% berücksichtigt.

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Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111