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Akupunktur
Therapie, deren Grundlagen sich aus zwei, von den Chinesen im Laufe von Tausenden von Jahren ausgearbeiteten Grundbegriffen zusammensetzen: die körpereigene Energie und genau lokalisierte Hautzonen, die sogenannten Punkte.

Allgemeine Abteilung
Personen, die in einem Zimmer mit mehr als 2 Betten hospitalisiert sind, liegen auf der allgemeinen Abteilung eines Spitals.

Alternative Versicherungsmodelle (AVM) oder Managed-Care-Modelle
Versicherungsmodelle, bei denen der Versicherte für alle gesundheitlichen Fragen einen bevorzugten Ansprechpartner wählt (Arzt, medizinische Telefonberatung). Der Versicherte akzeptiert Einschränkungen bei der Wahl und erhält als Gegenleistung einen Prämienrabatt von bis zu 20%. Der Rabatt hängt von den Einsparungen ab, die mit dem Versicherungsmodell erzielt werden. Dieser muss vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden.

Ambulante Behandlung
Eingriff, der in Hinsicht auf Personal und Material keine postoperative Überwachung in einer dafür eingerichteten Abteilung, sondern nach einer Operation lediglich eine ärztliche Kontrolle erfordert.

Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und Spezialitätenliste (SL)
Umfassende Listen der in der Rezeptur verwendeten Präparate und Wirkstoffe sowie der Medikamente mit den Preisen, zu denen sie von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Die Listen werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellt. Nur vom Arzt verordnete Medikamente und Präparate werden übernommen.

ASCA
Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin

Aufsicht
Die Tätigkeit der Krankenversicherer wird von den jeweils zuständigen Bundesbehörden beaufsichtigt. Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG (Sozialversicherung) ist das Aufsichtsorgan das Bundesamt für Gesundheit. Ein besonderes Gesetz, das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), ist diesbezüglich am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Im Bereich der privaten Zusatzversicherungen gemäss VVG überwacht die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Tätigkeit der Versicherer.

AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen gemäss KVG)
Es handelt sich um die Bestimmungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung und zur freiwilligen Taggeldversicherung.

AVZ (Allgemeine Bedingungen der Zusatzversicherungen gemäss VVG)
Bestimmungen für die privaten Zusatzversicherungen.

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