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T
Taggeldversicherung
Diese Versicherung ist freiwillig. Sie schützt gegen das Risiko eines Lohn- oder Erwerbsausfalls infolge Krankheit oder Unfalls. Die KVG-Deckung dieses Risikos kann auch mit einer Zusatzversicherung (VVG) ergänzt werden.
Tarifvereinbarungen
Abkommen zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern zur Regelung der Beziehungen zwischen den Partnern sowie der Tarife (Tarifschutz).
- KVG-Vereinbarung: Abkommen im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Beschwerdeinstanz bei Uneinigkeit zwischen den Partnern ist der Kanton. Letztlich kann der Fall an das Bundesgericht weitergeleitet werden, das in letzter Instanz einen Entscheid trifft.
- VVG-Vereinbarung: Abkommen, das im Zusatzversicherungsbereich auf privatrechtlicher Basis zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern ausgehandelt wird.
TARMED
Medizinisches Tarifsystem für die Verrechnung aller ambulanten Leistungen in einer Arztpraxis, im Spital oder zuhause beim Patienten. Der Tarif umfasst mehr als 4’600 Tarifpositionen; die Bezeichnung der ärztlichen Leistungen ist schweizweit einheitlich, doch der TARMEDTaxpunktwert variiert nach Kanton.
Taxpunktwert
Die Tarifvereinbarung wertet alle medizinischen Eingriffe je nach Schwierigkeitsgrad der Arbeit nach Punkten. Anhand dieser Bewertung kann beim Versicherer abgerechnet werden. Der Taxpunktwert (immer in Franken angegeben) multipliziert mit der Anzahl Taxpunkte, ermöglicht die Berechnung der geschuldeten Honorare der Ärzte, Physiotherapeuten, Chiropraktikern etc.
Teilstationäre Behandlung
Eingriff, der einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden in einer teilstationären, Institution mit gleichwertiger Einrichtung wie ein Spital, aber ohne Betten für längere Aufenthalte, erfordert.
Telemedizinmodell
Alternativmodell, bei dem der Versicherte eine medizinische Telefonberatung kontaktieren muss, bevor er einen Arzt aufsucht. Das medizinische Fachpersonal beurteilt die Situation und gibt Empfehlungen (Selbstmedikation oder Konsultation beim Arzt oder im Spital).
Tiers garant
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, schuldet der Versicherte dem Leistungserbringer das Honorar. Im System des «Tiers garant» bezahlt der Versicherte die medizinische Rechnung und erhält anschliessend von seinem Versicherer die entsprechende Rückerstattung.
Tiers payant
In diesem System wird vertraglich vereinbart, dass der Versicherer das Honorar des Leistungserbringers bezahlt und dem Versicherten danach die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) in Rechnung stellt.
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