Ein neuer Start
Eine Scheidung wirkt sich in erster Linie auf Ihr Familienleben aus. Sie hat aber auch administrative, rechtliche, finanzielle und materielle Folgen. Leiten Sie rasch die nötigen Schritte ein, um die Scheidung zu formalisieren. Wir erklären Ihnen das Vorgehen im Hinblick auf die Versicherungen.
Kranken- und Unfallversicherung
- Sie müssen Ihrem Kranken- und Unfallversicherer jegliche Änderung Ihrer persönlichen Situation mitteilen, um weiter versichert bleiben zu können (Trennung, Scheidung, Todesfall etc.).
- Sie müssen für Ihre Kinder neue Versicherungspolicen abschliessen. Wenn Sie das Sorgerecht innehaben, müssen Sie die bestehenden Policen unter Ihrem Namen zusammenlegen. Andernfalls müssen Sie sie mit diesem Formular trennen.
Lebensversicherung, private Vorsorge (3. Säule)
- Die Guthaben der dritten Säule müssen nach den Regeln des Güterstandes aufgeteilt werden (Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder Errungenschaftsbeteiligung). Wenn die Ehepartner die Gütertrennung vereinbart haben, wird die 3. Säule nicht aufgeteilt.
Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen
- Melden Sie uns so rasch als möglich jegliche Änderung Ihrer persönlichen Situation, um die Versicherungspolicen anzupassen oder neue abzuschliessen.
Kontaktieren Sie uns mittels folgender Formulare:
- Änderungen des Zivilstands (Heirat, Scheidung etc.)
- Trennung der Familie
Berufliche Vorsorge nach BVG (2. Säule)
- Eheleute schulden ihrem Ehepartner die Hälfte ihres BVG-Guthabens, das während der Ehe bis zum Tag, an dem das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde, angesammelt wurde.
- Kontaktieren Sie unseren Kundendienst mit dem Meldeformular Berufliche Vorsorge
Staatliche Vorsorge der 1. Säule: AHV/IV
- Bei der Scheidung hat jeder Ehepartner Anrecht auf die Hälfte des Einkommens, auf welchem das Paar während der Ehe Beiträge entrichtet hat.
- Verlangen Sie die Aufteilung unverzüglich, um Verzögerungen und Fehler bei der Rentenberechnung zu vermeiden.
- Wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Ihres Arbeitgebers oder an Ihre kantonale Ausgleichskasse (Liste der kantonalen Ausgleichskassen)