Ich lasse mich scheiden

Meldungen und Vorgehen bezüglich Versicherungen

Ein neuer Start

Eine Scheidung hat administrative, rechtliche, finanzielle und materielle Folgen. Indem Sie zeitnah über Ihre Scheidung informieren, vermeiden Sie administrative Probleme im Zusammenhang mit Ihrer neuen Situation.

Eine Familientrennung – ob amtlich oder nicht – muss uns schriftlich gemeldet werden. Wenn Sie über amtliche Dokumente verfügen (z. B. Trennungsvereinbarung oder Scheidungsurteil) bitten wir Sie, eine Kopie davon dem Meldeformular beizulegen.

Vorgehen bei den Versicherern

Von der neuen Situation Ihrer Familie sind verschiedene Versicherungsbereiche betroffen und erfordern Anpassungen Ihres Vertrags. Laden Sie unser Merkblatt, damit nichts vergessen geht.

Kranken- und Unfallversicherung

  • Sie müssen Ihrem Kranken- und Unfallversicherer jegliche Änderung Ihrer persönlichen Situation mitteilen, um weiter versichert bleiben zu können (Trennung, Scheidung, Todesfall etc.).
  • Sie müssen für Ihre Kinder neue Versicherungspolicen abschliessen. Wenn Sie das Sorgerecht innehaben, müssen Sie die bestehenden Policen unter Ihrem Namen zusammenlegen. Andernfalls müssen Sie sie mit diesem Formular trennen.

Lebensversicherung, private Vorsorge (3. Säule)

  • Die Guthaben der dritten Säule müssen nach den Regeln des Güterstandes aufgeteilt werden (Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder Errungenschaftsbeteiligung). Wenn die Ehepartner die Gütertrennung vereinbart haben, wird die 3. Säule nicht aufgeteilt.

Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen

  • Melden Sie uns so rasch als möglich jegliche Änderung Ihrer persönlichen Situation, um die Versicherungspolicen anzupassen oder neue abzuschliessen.

Kontaktieren Sie uns mittels folgender Formulare:

Berufliche Vorsorge nach BVG (2. Säule)

  • Eheleute schulden ihrem Ehepartner die Hälfte ihres BVG-Guthabens, das während der Ehe bis zum Tag, an dem das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde, angesammelt wurde.
  • Kontaktieren Sie unseren Kundendienst mit dem Meldeformular Berufliche Vorsorge


Staatliche Vorsorge der 1. Säule: AHV/IV

  • Bei der Scheidung hat jeder Ehepartner Anrecht auf die Hälfte des Einkommens, auf welchem das Paar während der Ehe Beiträge entrichtet hat.
  • Verlangen Sie die Aufteilung unverzüglich, um Verzögerungen und Fehler bei der Rentenberechnung zu vermeiden.
  • Wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Ihres Arbeitgebers oder an Ihre kantonale Ausgleichskasse.
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111