Ich verlege meinen Wohnsitz ins Ausland

Abzuschliessende und aufzulösende Versicherungen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz von der Schweiz ins Ausland verlegen, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, damit Sie in der Schweiz krankenversichert bleiben können.

Allgemeines Vorgehen

Bitte melden Sie uns Ihren Wegzug ins Ausland schriftlich und legen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Ihre Angaben (Vorname, Name, Kundennummer oder AHV-Nummer)
  • Bestätigung Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz mit dem Ausreisedatum und dem Bestimmungsland

Sie ziehen in ein Land ausserhalb der EU oder EFTA
Bei einem Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA wird die Grundversicherung gemäss Schweizer Recht per Ausreisedatum, das von der Einwohnerkontrolle bestätigt wurde, aufgelöst.

Sie ziehen in ein EU- oder EFTA-Land
Es sind Abklärungen nötig, um bestimmen zu können, ob Sie durch Ihren Wegzug von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreit sind.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, damit wir Ihnen so schnell wie möglich antworten können.

Laden Sie unseren Ratgeber für weitere Informationen zum Vorgehen betreffend Ihre Versicherungen, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Entdecken Sie unsere Versicherungen und Produkte in Verbindung mit dem Ausland.

Groupe Mutuel

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