Meine Kosten für Medikamente decken

Die meisten ärztlich verschriebenen Medikamente werden von der Grundversicherung gedeckt. Einige werden jedoch nur von Zusatzversicherungen übernommen. Erfahren Sie, welche Medikamente unter welchen Bedingungen erstattet werden.

Kostenerstattung für Arzneimittel: Wer zahlt was?

Es gibt zwei Systeme für die Erstattung von Medikamenten:

  • Das System «Tiers garant» sieht das Krankenversicherungsgesetz (KVG) als Standard vor: Versicherte bezahlen ihre Medikamente in der Apotheke zunächst selbst. Die Kosten werden vom Krankenversicherer erstattet, sobald die Jahresfranchise erreicht ist.
  • Beim System «Tiers payant» brauchen Versicherte ihre Medikamente nicht in der Apotheke zu bezahlen. Die Apotheke schickt die Rechnungen direkt an die Krankenkasse. Der Versicherte zahlt dann mögliche Kostenbeteiligungen.

Die Krankenkassen der Groupe Mutuel arbeiten nach dem System «Tiers payant».

Generika und Biosimilars

Generika und Biosimilars sind Kopien der Originalmedikamente: Sie sind genauso wirksam und zuverlässig, aber deutlich preiswerter!

  • Generika enthalten die gleichen Wirkstoffe wie die Originale, können sich aber in Grösse und Farbe unterscheiden.
     
  • Biosimilars sind Arzneimittel, die aus lebenden Organismen hergestellt werden. Diese Organismen ähneln denjenigen stark, die zur Herstellung des Referenzarzneimittels verwendet werden.

Höherer Selbstbehalt bei Originalmedikamenten Der Bundesrat will die Gesundheitskosten senken. Daher hat er Massnahmen verabschiedet, die den Kauf von Generika fördern sollen:

  • Bis zum 31. Dezember 2023 zahlen Sie einen höheren Selbstbehalt (Kostenbeteiligung), wenn Sie sich für den Kauf eines Originalmedikaments anstelle eines Generikums entscheiden: 20% statt 10%.
  • Wenn Sie ab dem 1. Januar 2024 das Original eines Medikaments anstelle eines Generikums oder Biosimilars (neu) kaufen, beträgt dieser Eigenanteil 40%. Es rechnet sich also, wann immer möglich ein Generikum oder Biosimilar zu wählen.

Noch günstiger mit PrimaFlex

Mit unserem alternativen Grundversicherungsmodell PrimaFlex lohnt sich die Wahl von Generika noch mehr. PrimaFlex ist das erste Modell in der Schweiz, das Generika ohne Franchise übernimmt. Wenn Sie ein Generikum kaufen, zahlen Sie also keine Franchise. Und wenn Ihre Franchise aus anderen Gründen (z. B. Arztbesuche) erreicht wurde, werden Sie nicht durch die Erhöhung des Selbstbehalts bestraft!

Entdecken Sie PrimaFlex

Unsere Zusatzversicherungen

Von der Grundversicherung nicht gedeckt? Entdecken Sie unsere Zusatzversicherungen, die die Kosten für vom Arzt verschriebene Medikamente übernehmen.

Global smart

Global smart

Deckung von 90 %, unbegrenzter Betrag

Mehr erfahren
Heilungskosten-Zusatzversicherung

Heilungskosten-Zusatzversicherung

Deckung von 90%. Stufe 1: max. CHF 600.-/Jahr; Stufe 2: max. CHF 800.-/Jahr; ab Stufe 3: unbegrenzter Betrag.

Mehr erfahren

Lassen Sie sich beraten

Haben Sie Fragen zu unseren verschiedenen Zusatzversicherungslösungen? Unsere Versicherungsberater sind für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz für Sie da.

Schreiben Sie uns

Über unser Formular können Sie uns jederzeit per E-Mail kontaktieren.

Kontaktieren Sie uns

Finden Sie uns

Finden Sie ganz einfach die für Sie nächstgelegene Agentur: mit unserem Online-Tool.

Meine Agentur finden

Häufige Fragen

Die Erhöhung des nicht von der Krankenversicherung erstatteten Anteils (Selbstbehalt) wurde vom Bundesrat beschlossen, um die Abgabe von Generika und Biosimilars zu fördern und dadurch Einsparungen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu ermöglichen.  

Gemäss KVG müssen sich die Versicherten nach Erreichen der Franchise zu 10 Prozent an den Kosten ihrer Behandlungen beteiligen (Selbstbehalt).

Bei Medikamenten hatte der Bundesrat bereits einen erhöhten Selbstbehalt von 20 Prozent festgelegt, wenn Originalmedikamente bezogen werden, die teurer sind als die verfügbaren Generika.

In Fällen, in denen aus medizinischen Gründen ein Originalpräparat abgegeben werden soll, gilt weiterhin kein erhöhter Selbstbehalt. Allerdings muss die medizinische Begründung nun umfassender dokumentiert und vom Arzt oder der Apotheke nachgewiesen werden.

Sie können sich an Ihren Arzt oder Ihre Apotheke wenden, die Ihnen Auskunft geben werden.

Alle FAQ
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111