Meine Kosten für Medikamente und Apotheken decken

Tiers garant oder Tiers payant?

Für die Rückerstattung von Apothekenkosten gibt es zwei Systeme: «Tiers garant» und «Tiers payant».

Das System "Tiers garant" ist vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) als Standard vorgesehen. Der Versicherte bezahlt seine Medikamente in der Apotheke selbst und lässt sie sich nach Erreichen der jährlichen Franchise von seinem Krankenversicherer erstatten.

Beim System «Tiers payant» werden die Medikamentenrechnungen direkt an den Krankenversicherer geschickt und von diesem beglichen. Der Versicherte bezahlt anschliessend seine Franchise und seine Kostenbeteiligung.

Die Krankenkassen, die zur Groupe Mutuel gehören, basieren auf dem System «Tiers Payant».  

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Wir beraten Sie bei der Wahl Ihrer Zusatzversicherungen

Mit Zusatzversicherungen können Sie Bedürfnisse abdecken, die nicht oder nur teilweise von der Grundversicherung gedeckt sind. Entdecken Sie unsere Zusatzversicherungen und finden Sie den Versicherungsschutz, der Ihrer Lebensweise entspricht.

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Medikamente, die von der Grundversicherung gedeckt sind

Die Medikamente, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung rückerstattet werden, sind auf der Spezialitätenliste (SL) und der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) aufgeführt.

  • Die SL wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellt und laufend aktualisiert. Sie umfasst die von Swissmedic zugelassenen Medikamente, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Die SL finden Sie hier: Spezialitätenliste (SL).
  • Die ALT enthält Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe, die für in Apotheken hergestellte Magistralrezepturen verwendet werden.

Die Grundversicherung erstattet nur Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, sowie Medikamente der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT), die von einem Arzt verschrieben wurden.

Medikamente, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind

Produkte, die auf der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind, werden weder von der Grundversicherung noch von den Zusatzversicherungen übernommen. Die LPPV finden Sie hier: Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV).

Wichtig: Einige Produkte oder Produktgruppen sind nicht namentlich auf der LPPV aufgeführt. Dabei handelt es sich um Produkte zur Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens wie Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Diätprodukte usw.

Nicht kassenpflichtige Medikamente: Deckung durch die Zusatzversicherungen

Nicht kassenpflichtige Medikamente sind zwar von der Swissmedic zum Verkauf in der Schweiz zugelassen, sind aber weder auf der SL noch auf der LPPV aufgeführt. Sie werden von der Zusatzversicherung nur dann rückerstattet, wenn sie von einem Arzt verschrieben wurden.

Entdecken Sie unsere Zusatzversicherungen, welche die Kosten für ärztlich verschriebene Medikamente übernehmen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden.

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111