Grundversicherung

nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt die Leistungen gemäss KVG bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Wählen Sie das Standardmodell, um von der freien Arztwahl zu profitieren und direkt einen Spezialisten konsultieren zu können, oder entscheiden Sie sich für ein alternatives Versicherungsmodell, um Ihre Prämie zu senken.

Unsere Grundversicherungsmodelle

Sie brauchen an einem Sonntagabend einen medizinischen Rat? Dann ist es praktisch, wenn man bei einem telemedizinischen Zentrum anrufen kann. Sie schätzen die persönliche Betreuung, die auf einem langjährigen Vertrauensverhältnis basiert? Dann wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Entscheiden Sie selbst, wie Sie medizinische Fachkräfte kontaktieren wollen. Wir bieten verschiedene Modelle für die Grundversicherung an. Wählen Sie das Modell, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Ihre Prämie 2024 berechnen
Modell Standard

Modell Standard



Es gibt keine Einschränkungen! Sie haben freie Arztwahl und können direkt einen Spezialisten konsultieren.

  • Ihre erste Anlaufstelle: Sie wählen Ihren ersten Kontaktpunkt ohne Einschränkungen.
Standardmodell entdecken
Alternatives Modell - Flexibel

Alternatives Modell - Flexibel

- PrimaFlex -

Sie bleiben flexibel und wählen bei einem Gesundheitsproblem Ihre erste Anlaufstelle nach Bedarf aus. PrimaFlex bietet exklusive Präventionsangebote und einige Leistungen ohne Franchise.

  • Ihre erste Anlaufstelle: Sie wählen den ersten Kontaktpunkt, der für Sie am besten geeignet ist: Partnerapotheke, Telemedizin oder Hausarzt.
  • Bis zu 24% Ersparnis bei Ihren Prämien!
PrimaFlex entdecken
Alternatives Modell - Hausarzt

Alternatives Modell - Hausarzt

- PrimaCare -

Sie legen bei Ihrem Beitritt Ihren Hausarzt fest. Das ermöglicht eine langjährige und vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Gesundheitspartner.

  • Ihre erste Anlaufstelle: Sie wenden sich zunächst immer an Ihren Hausarzt.
  • Bis zu 23% Ersparnis bei Ihren Prämien!
PrimaCare entdecken
Alternatives Modell – Telemedizin

Alternatives Modell – Telemedizin

- SanaTel -

Vertrauen Sie rund um die Uhr auf professionelle medizinische Beratung per Telefon. Nach dem Gespräch entscheiden Sie frei, welche Behandlung Sie wählen.

  • Ihre erste Anlaufstelle: Sie rufen zuerst unseren Partner für Telemedizin Medi24 an.
  • Bis zu 20% Ersparnis bei Ihren Prämien!
SanaTel entdecken
Alternatives Modell - Ärztenetz

Alternatives Modell - Ärztenetz

- OptiMed -

Sie geniessen die Vorteile eines Ärztenetzes: Zur Sicherung der Qualität tauschen sich die Mitgliedsärzte regelmässig aus.

  • Ihre erste Anlaufstelle: Sie wählen Ihren Hausarzt innerhalb des OptiMed-Ärztenetzes.
  • Bis zu 26% Ersparnis bei Ihren Prämien!
OptiMed entdecken

Lassen Sie sich beraten

Haben Sie Fragen zu unseren verschiedenen Grundversicherungsmodellen? Unsere Versicherungsberater sind für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz für Sie da.

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Das Schweizer Krankenversicherungssystem

In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch und wird durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt die Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab.

Für eine umfassendere Deckung und mehr Komfort können Sie eine oder mehrere Zusatzversicherungen abschliessen. Diese sind freiwillig und unterliegen dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).

Was ist das KVG?

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Die von den Versicherten bezahlten Prämien, hängen nur von der Wohnregion und der Altersgruppe ab: Kinder (0-18), junge Erwachsene (19-25) oder Erwachsene (26+). Innerhalb dieser Gruppen ist die Prämie gleich.

Die durch das KVG gedeckten Leistungen sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle Krankenkassen.

Wie können Sie Ihre Krankenversicherung im Jahr 2024 optimieren?

Entscheiden Sie sich für ein alternatives Modell oder erhöhen Sie Ihre Franchise: So können Sie von Prämiensenkungen profitieren. Erfahren Sie mehr über Ihre Einsparmöglichkeiten.

Jetzt optimieren

Sechs Krankenkassen für besten Service

Wussten Sie, dass zur Groupe Mutuel sechs unabhängige Krankenversicherer gehören? Die Krankenkassen Philos, Avenir, EasySana, Mutuel, Supra und AMB gehören alle zur Groupe Mutuel. Ihre Prämientarife unterscheiden sich – identisch ist jedoch ihr hoher Anspruch an Qualität und Service. Je nach Ihren Anforderungen und Ihrer persönlichen Situation können Sie durch einen Kassenwechsel innerhalb der Groupe Mutuel Geld sparen. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr.

Gedeckte Leistungen nach dem KVG

  • In der Schweiz: Die Kosten für einen Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines in der ganzen Schweiz gelisteten Spitals werden bis zur Höhe des Tarifs im Wohnkanton der versicherten Person übernommen.
  • Im Ausland: Bei einem Notfall in der EU/EFTA/im Vereinigten Königreich bei Vorliegen der Versichertenkarte: Die Kosten für den Spitalaufenthalt werden bis zu dem Betrag übernommen, den das besuchte Land für seine Einwohner bezahlt hätte. Ausserhalb der EU/EFTA/des Vereinigten Königreichs werden die Kosten für einen Spitalaufenthalt bis zu 90 Prozent dessen übernommen, was die Behandlung im Wohnkanton in der Schweiz gekostet hätte.

Es werden die Kosten für ärztlich verschriebene Medikamente übernommen, die in der Arzneimittelliste mit Tarifen (ALT) und der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind.

Komplementärmedizinische Behandlungen, die von einem anerkannten Arzt ausgeübt werden (Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin, anthroposophische Medizin), werden übernommen.

Ärztlich verordnete Badekuren in der Schweiz werden mit CHF 10/Tag für  maximal 21 Tage pro Kalenderjahr vergütet.

Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für Gläser bzw. Linsen bis zur Höhe von zu CHF 180/Kalenderjahr erstattet. Bei Erwachsenen werden nur bei bestimmten Erkrankungen zwischen CHF 180 und CHF 630 pro Auge übernommen (gemäss Liste der Mittel und Gegenstände MiGeL).

Äussere und abnehmbare Geräte (z. B. Krücken, Perücken, Hörgeräte etc.) werden gemäss der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) übernommen.

Normale Schwangerschaft: 7 Kontrolluntersuchungen und 2 Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft; die Entbindung zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus sowie eine Kontrolle nach der Geburt werden übernommen.

Risikoschwangerschaft (von einem Arzt festgestellt): Alle notwendigen Kontrolluntersuchungen und Ultraschalluntersuchungen werden übernommen.

Pauschale von CHF 150 für Geburtsvorbereitungskurse, die von einem Spital oder einer Hebamme durchgeführt werden.

Es werden übernommen:

  • Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (z. B. Brustkrebsvorsorge) bei bestimmten Risikogruppen oder durch kantonale Früherkennungsprogramme gemäss KVG.
  • Empfohlene Impfungen sowie Impfungen, die Gruppen mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen oder Expositionen gegenüber bestimmten Krankheiten verabreicht werden.
  • Ernährungsberatung und -kurse gemäss den Sonderfällen laut KVG.
  • Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen: eine Untersuchung/Kalenderjahr in den ersten zwei Jahren, danach eine Untersuchung alle 3 Jahre.

Bei Erkrankungen des Kausystems sowie bei Zahnunfällen, die jeweils von einem Zahnarzt behandelt werden, werden die Kosten übernommen.

Kosten für den Transport werden zu 50 Prozent übernommen bis zu max. CHF 500/Kalenderjahr.
Bergungskosten werden zu 50 Prozent übernommen bis zu max. CHF 5 000/Kalenderjahr (nur in der Schweiz).

Leistungen, die auf ärztliche Anordnung von anerkannten Psychologen/Psychotherapeuten erbracht werden, werden übernommen.

Ambulante Behandlungen nach KVG (z. B. Arztbesuch) werden übernommen:

  • In der Schweiz: zu 100 Prozent
  • Im Ausland: Bei einem Notfall in der EU/EFTA/dem Vereinigten Königreich und bei Vorlage der Versichertenkarte werden die Kosten bis zu der Höhe übernommen, die das Land, in dem sich die Person befindet, für seine Einwohner gezahlt hätte. Ausserhalb der EU/EFTA/des Vereinigten Königreichs werden die Kosten bis zum Doppelten dessen übernommen, was die Behandlung im Wohnkanton in der Schweiz gekostet hätte.
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111