PrimaCare

Bei diesem Modell der Grundversicherung gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt und sparen bis zu 16%


Ihr Hausarzt kümmert sich um Sie

Bei diesem alternativen Modell können Sie bei Ihrem Hausarzt bleiben. Sie sollten uns allerdings seinen Namen vorab mitteilen und dann immer zuerst ihn bei Krankheit oder medizinischen Fragen konsultieren.

Sparen, ohne den Hausarzt zu wechseln: Das sind Ihre Vorteile

  • Bis zu 16% günstigere Prämien im Vergleich zum Standardmodell.
  • Sie können bei Ihrem bisherigen Hausarzt bleiben. Er kennt Ihren Gesundheitszustand und Ihre Krankengeschichte. Sie müssen sich nicht an einen neuen Ansprechpartner gewöhnen.
  • Bei Bedarf überweist Sie Ihr Hausarzt an einen Spezialisten, ein Spital oder eine andere Gesundheitseinrichtung.

So funktioniert das Modell PrimaCare

Wenn Ihr Hausarzt Sie an einen Spezialisten überweist, müssen Sie der Groupe Mutuel einen Überweisungsschein übermitteln.
Senden Sie uns diesen einfach über Ihr Kundenportal oder per E-Mail an leistungen@groupemutuel.ch

In den folgenden Fällen können Sie sich direkt an einen Arzt Ihrer Wahl oder einen Spezialisten wenden:

  • Bei einem Unfall und in Notfällen. Weitere Informationen finden Sie unter »Häufige Fragen« am Ende der Seite.
  • Für gynäkologische Kontrollen und Behandlungen sowie für Kontrollen und Behandlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.
  • Für augenärztliche, zahnärztliche und kinderärztliche Kontrollen und Behandlungen.
  • Für die Betreuung einer chronischen Krankheit (ein von einem Arzt unterschriebenes Attest muss vorgängig an die Groupe Mutuel übermittelt werden, beispielsweise über das Kundenportal)

Bei unserem Telemedizin-Partner Medi24 erhalten Sie rund um die Uhr medizinischen Rat - an 7 Tagen pro Woche unter 0800 212 212.

Praktische Beispiele für das Modell PrimaCare

Carla
Carla, 35, hat einige gesundheitliche Probleme und muss oft zum Arzt gehen

Erste Anlaufstelle
Carla fühlt sich seit mehreren Wochen erschöpft. Sie vereinbart einen Termin bei ihrem langjährigen Hausarzt, zu dem sie ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat.

Behandlung
Carlas Arzt kennt ihre Situation und erkennt schnell die Ursache für ihre Symptome. Er passt daher ihre Medikation an und überweist sie an einen Spezialisten.

Leicht einzuhaltende Bedingungen

  • 1. Sie wenden sich bei gesundheitlichen Anliegen stets zuerst an Ihren Hausarzt. Dessen Namen teilen Sie uns bitte zuvor mit.
  • 2. Wenn Ihr Hausarzt Sie zu einem Spezialisten überweist, denken Sie bitte daran, uns einen Überweisungsschein zu schicken.
  • 3. In Notfällen und für bestimmten Kontrollen können Sie direkt einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. Weitere Informationen finden Sie oben im Abschnitt »So funktioniert das Modell PrimaCare«.

Es kann vorkommen, dass die Bedingungen des Modells versehentlich nicht eingehalten werden. In diesem Fall informieren wir Sie per Post darüber und bieten Ihnen unsere Hilfe an.

Sollten Sie sich wiederholt nicht an die Regeln halten, müssen wir Sie in das Standardmodell der Grundversicherung überführen. Sie verlieren den Anspruch auf günstigere Prämien, haben dann aber freie Arztwahl ohne Bedingungen.



Sich beraten lassen

Haben Sie Fragen zur PrimaCare? Unsere Versicherungsberaterinnen und -berater sind gerne für Sie da.

Häufige Fragen

Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).

Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen mit einem Betrag von CHF 180.–/Jahr. Bei Erwachsenen leistet die Grundversicherung nur in speziellen Fällen nach einer Augenoperation oder Augenkrankheit einen Beitrag, dies bei Käufen in der Schweiz und mit Verordnung eines Augenarztes.

Weitere Informationen finden Sie unter «Übernahme meiner Kosten für Brillen/Kontaktlinsen».

Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen das automatische Lastschriftverfahren per Bank/Post oder die eBill.

Automatische Lastschriften per Bank oder Post
Alle Ihre Rechnungen werden automatisch von Ihrem Bank- oder Postkonto abgebucht.

  • Wenn Sie ein Postkonto haben: Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zu, mit dem Sie sich damit einverstanden erklären, dass wir die von uns in Rechnung gestellten Beträge direkt Ihrem Postkonto belasten.
  • Wenn Sie ein Bankkonto haben: Füllen Sie bitte unser Online-Formular aus. Nach Erhalt senden wir Ihnen ein LSV-Formular (Lastschriftverfahren) zu, das uns ermächtigt, die von uns in Rechnung gestellten Beträge direkt von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Lassen Sie sich dieses von Ihrer Bank bestätigen und schicken Sie es uns zurück. Die Registrierung des Lastschriftverfahrens kann mehrere Wochen dauern. Sobald Sie keine Einzahlungsscheine mehr zusammen mit unseren Rechnungen erhalten, ist das Lastschriftverfahren aktiviert.

Sollten Sie in der Zwischenzeit also noch Rechnungen mit Einzahlungsschein erhalten, bezahlen Sie diese bitte wie bisher.

eBill
Wenn Sie E-Banking oder E-Finance nutzen, empfangen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem Konto und brauchen die Bezahlung nur noch zu bestätigen. Sie können sich auf folgender Website für diese Zahlungsart anmelden: www.ebill.ch

Einzahlungsschein
Sie können Ihre Rechnungen mit den Einzahlungsscheinen bezahlen, den Sie zusammen mit den Rechnungen erhalten, dies entweder über Ihr e-Banking/e-Finance-Konto, über einen Zahlungsauftrag oder am Postschalter.

  • E-Banking / E-Finance: In Ihrem E-Banking- oder E-Finance-Konto können Sie entweder den QR-Code scannen oder dort die Angaben auf den Einzahlungsscheinen, die zusammen mit unseren Rechnungen verschickt werden, eingeben.
  • Zahlung am Postschalter: Sie können unsere Rechnungen mit dem entsprechenden Einzahlungsschein am Postschalter bezahlen.

    Beachten Sie jedoch, dass Ihnen im Rahmen der Grundversicherung zusätzliche Gebühren für diese Zahlungsweise in Rechnung gestellt werden.

    Der Grund dafür ist, dass die Post der Groupe Mutuel Kosten in Höhe von rund 6,5 Millionen Franken in Rechnung stellt, was sich direkt auf die Versicherungsprämien aller unserer Kunden auswirkt. Damit die Postgebühren nicht auf die Prämien aller unserer Versicherten übertragen werden, stellen wir Ihnen die unten aufgeführten zusätzlichen Gebühren in Rechnung, wenn Sie diese Zahlungsmethode bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verwenden.
    • Zahlungen bis zu CHF 50.–: CHF 1.20
    • Zahlungen bis zu CHF 100.–: CHF 1.60
    • Zahlungen bis zu CHF 1000.–: CHF 2.35
    • Zahlungen bis zu CHF 10 000.–: CHF 3.95
    • Zusätzlich, pro CHF 10 000.–: CHF 1.25

Zahlungsauftrag Bank/Post
Bestellen Sie das Formular für den Zahlungsauftrag bei Ihrem Finanzinstitut. Schicken Sie es ausgefüllt zusammen mit den Einzahlungsscheinen an Ihre Bank / die Post, damit Ihre Zahlungen ausgeführt werden können. Beachten Sie, dass je nach Finanzinstitut zusätzliche Kosten für diesen Service anfallen können.

Wir raten Ihnen dringend davon ab, Daueraufträge oder Zahlungsvorlagen zu verwenden, da jede Rechnung eine eigene Referenznummer hat.

 

Ja, jede Person mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen. Wenn sich die betreffende Person nicht selbst oder durch ihren gesetzlichen Vertreter innerhalb dieser Frist anmeldet, wird sie vom Kanton oder der Wohngemeinde einem Versicherer zugewiesen.

Bei einer nicht entschuldbaren Verzögerung der Anmeldung erhebt der Versicherer einen Verzugszins.

 

Alle FAQ
Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111