Verfügbare Franchisen
Die ordentliche Franchise liegt bei Fr. 300.– für Erwachsene und Fr. 0.– für Kinder.
Ich kann meine Prämie senken, indem ich meine Franchise erhöhe.
PrimaCare ist eine günstige Alternative zur klassischen Grundversicherung. Wählen Sie Ihren Hausarzt frei aus und konsultieren Sie diesen bei gesundheitlichen Problemen zuerst.
Die ordentliche Franchise liegt bei Fr. 300.– für Erwachsene und Fr. 0.– für Kinder.
Ich kann meine Prämie senken, indem ich meine Franchise erhöhe.
Sie können Ihre Prämie online schnell und unverbindlich berechnen. Wenn Sie das Angebot akzeptieren, können Sie einfach das Antragsformular ausdrucken und es uns unterschrieben zusenden.
per Telefon
0800 808 848: Gratisnummer
8.00–18.00 Uhr, von Montag bis Freitag, ausser an Feiertagen.
per E-Mail
Dieses Versicherungsprodukt ist bei den folgenden Krankenkassen der Groupe Mutuel erhältlich:
Ihr Grundversicherer übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in Ihrem Wohnkanton, das auf der Spitalliste aufgeführt ist (Art. 41 Abs. 1bis KVG).
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr zahlt die Grundversicherung Fr. 180.– / Jahr an Brillengläser.
Für Erwachsene zahlt die Grundversicherung keinen Beitrag an Brillen und Kontaktlinsen.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website unter «Übernahme meiner Kosten für Brillen/Kontaktlinsen».
Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen das automatische Lastschriftverfahren per Bank/Post oder die eBill.
Automatische Lastschriften per Bank oder Post
Alle Ihre Rechnungen werden automatisch von Ihrem Bank- oder Postkonto abgebucht.
Sollten Sie in der Zwischenzeit also noch Rechnungen mit Einzahlungsschein erhalten, bezahlen Sie diese bitte wie bisher.
eBill
Wenn Sie E-Banking oder E-Finance nutzen, empfangen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem Konto und brauchen die Bezahlung nur noch zu bestätigen. Sie können sich auf folgender Website für diese Zahlungsart anmelden: www.ebill.ch
Einzahlungsschein
Sie können Ihre Rechnungen mit den Einzahlungsscheinen bezahlen, den Sie zusammen mit den Rechnungen erhalten, dies entweder über Ihr e-Banking/e-Finance-Konto, über einen Zahlungsauftrag oder am Postschalter.
Zahlungsauftrag Bank/Post
Bestellen Sie das Formular für den Zahlungsauftrag bei Ihrem Finanzinstitut. Schicken Sie es ausgefüllt zusammen mit den Einzahlungsscheinen an Ihre Bank / die Post, damit Ihre Zahlungen ausgeführt werden können. Beachten Sie, dass je nach Finanzinstitut zusätzliche Kosten für diesen Service anfallen können.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, Daueraufträge oder Zahlungsvorlagen zu verwenden, da jede Rechnung eine eigene Referenznummer hat.
Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss sich innert drei Monaten nach dem Zuzug oder der Geburt für die Krankenpflege versichern lassen (Abschluss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG). Wenn sich die betroffene Person nicht selbst versichern lässt, wird sie vom Kanton oder der Gemeinde, in der sie wohnt, einem Versicherer zugewiesen.