Taggeldversicherung nach VVG

Jedes Unternehmen hat ganz spezifische Bedürfnisse, wenn es um das Krankentaggeld geht. Mit unserer Krankentaggeldversicherung nach VVG können Sie die Art der Versicherung, die Deckungsstufe, die Wartefrist und die Zusatzdeckungen wählen.

Grundsätze

    • Die Versicherung bezahlt Taggelder für Mitarbeitende, die wegen Krankheit oder Mutterschaft arbeitsunfähig sind.
    • Die Versicherung zahlt die Taggelder nach Ablauf der gewählten Wartefrist (3, 7, 14, 30, 60 oder 90 Tage).
    • Die Versicherung ergänzt die EO-Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft (optional) sowie für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.
Die wichtigsten Leistungen

Taggeld nach VVG

  • Gedeckte Risiken
  • Krankheit und Mutterschaft/Vaterschaft/Unfall (wenn eingeschlossen)
  • Grad der Arbeitsunfähigkeit
    • Zahlung des Taggelds für jeden Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit mindestens 25% beträgt (inklusive Sonn- und Feiertage)
    • Taggeld proportional zum Arbeitsunfähigkeitsgrad
  • Dauer
    • Variante 1:
      Die Leistungen werden pro Versicherungsfall während höchstens 730 Tagen mit BVG-Koordination bezahlt.
    • Variante 2:
      Die Dauer des Leistungsanspruchs beträgt 730 Kalendertage innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen für eine oder mehrere Unfähigkeiten.
  • Wartefrist
    • Frist von 3 bis 90 Tagen
    • Frist anwendbar pro Arbeitsunfähigkeit oder pro Kalenderjahr/Dienstjahr

Deckungsstufe:

  • Gedeckter Lohn
  • Deckung eines bestimmten Prozentsatzes des Lohns: 80%, 90% oder 100%
  • Maximal versicherbarer Lohn
  • in der Police frei festgelegt
  • Teilweise Arbeitsunfähigkeit
  • Taggeld proportional zum Grad der Arbeitsunfähigkeit

Zusatzleistung bei Mutterschaft und Vaterschaft

  • Auszahlung der Leistungen
  • Zahlung des Taggelds in Ergänzung zum EOG oder zu einer kantonalen Versicherung
  • Deckungen und Dauer
    • in der Police festgelegt
    • Mutterschaft: Verlängerung des Urlaubs um bis zu 6 Wochen
    • Vaterschaft: Verlängerung des Urlaubs um bis zu 2 Wochen

Zusätzliche Deckung (optional)

  • Aufrechterhaltung der Versicherungsdeckung
  • Neue Deckung von 180 Tagen innerhalb von 5 Jahren seit der Ausschöpfung des betreffenden Falls und für den gleichen Fall

Einzelversicherung

  • Austritt aus dem Kreis der Versicherten
  • Übertrittsrecht in die Einzelversicherung innerhalb von 90 Tagen nach Austritt aus dem Kreis der Versicherten
  • Attraktivität: Mit grosszügigen Sozialleistungen gewinnen und binden Sie Ihre Mitarbeitenden und profilieren sich als moderner und verantwortungsvoller Arbeitgeber.
  • Sicherheit: Sie übertragen das finanzielle Risiko krankheitsbedingter Abwesenheiten auf die Versicherung und können es somit in Ihren Ausgaben budgetieren.
  • Komplementarität: Sie können die Deckung erweitern, indem Sie sie mit der Unfallversicherung, beruflichen Vorsorge, Krankenzusatzversicherung oder dem Rechtsschutz kombinieren.

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  • Mit unserem Offertenprogramm für Unternehmen können Sie uns unverbindlich Ihre Informationen zukommen lassen. Nach deren Auswertung senden wir Ihnen gerne eine persönliche Offerte zu.

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Häufige Fragen

Ihre Arbeitsunfähigkeit müssen Sie unverzüglich Ihrem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers mitteilen.

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber jeden Monat ein Arztzeugnis geben, das von Ihrem Arzt unterschrieben wurde und den Arbeitsunfähigkeitsgrad bescheinigt. Um dies zu vereinfachen, stellt der Versicherer hierfür ein spezielles Formular für längerdauernde Arbeitsunfähigkeiten zur Verfügung. Ihr Arzt muss das Formular bei jeder Konsultation ausfüllen, und Sie senden anschliessend eine Kopie an Ihren Arbeitgeber. Am Ende der Arbeitsunfähigkeit stellen Sie Ihrem Arbeitgeber das Original des Formulars zu.

Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie:

  • diese unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden
  • die Empfehlungen Ihres Arztes befolgen
  • die vom Versicherer verlangten Informationen zur Verfügung stellen
  • an der Abklärung mitwirken (Anfrage von Belegen, ärztliche Untersuchung, administrative Massnahmen)
  • den Versicherer bei jeder Änderung Ihrer Situation informieren
  • alles tun, um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu begrenzen

Informieren Sie uns sofort über Ihren Austritt aus dem Unternehmen (innerhalb von 90 Tagen nach dem Ausscheiden aus dem Versichertenkreis) und teilen Sie uns mit, dass Sie ein Angebot zum freien Übertritt in die Einzelversicherung wünschen. Wenn Sie das Angebot annehmen, bleiben Sie zu den gleichen Bedingungen versichert, die während der Anstellung galten. Diese Versicherungsdeckung geht jedoch vollständig zu Ihren Lasten und Sie müssen eine Prämie bezahlen.

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