Vernehmlassungen

Die Groupe Mutuel beleuchtet die Vor- und Nachteile von Reformvorschlägen, die sich unmittelbar auf unsere Tätigkeitsbereiche auswirken. Sie äussert sich gegenüber politischen Instanzen und kommuniziert ihren Standpunkt als Expertin auf transparente Art und Weise.

27
NOV
2025
Berufliche Vorsorge: Aktualisierung der Verordnungen
Berufliche Vorsorge: Aktualisierung der Verordnungen

Der Entwurf zielt darauf ab, den Rahmen der beruflichen Vorsorge zu modernisieren und an die gesellschaftlichen und gesetzlichen Entwicklungen anzupassen. Die Änderungen sind folgende: a) Der ausdrückliche Ausschluss der 13. AHV-Rente aus der Berechnung der Angemessenheit der Vorsorgepläne (Grenze von 85 %), um die Leistungen der 2. Säule nicht zu reduzieren und die Kaufkraft der Rentner zu erhalten; b) Lockerung des Verbots von Repo-Geschäften unter strengen Auflagen, um die Beschaffung kurzfristiger Liquidität zu erleichtern, die für die Absicherung von Wechselkursrisiken unerlässlich ist; c) Einführung einer grösseren Flexibilität bei der Benennung der Begünstigten der Säule 3a und der Freizügigkeit, um den Bedürfnissen von Patchwork-Familien besser gerecht zu werden, wobei gleichzeitig eine Schutzmassnahme von 10 % zum Schutz der Begünstigten erster Rangordnung eingeführt wird. Die Groupe Mutuel befürwortet insgesamt die im Rahmen dieser Vernehmlassung vorgeschlagenen Änderungen. Sie ist der Ansicht, dass der Ausschluss der 13. AHV-Rente von grundlegender Bedeutung ist, um das Ziel der Erhöhung des Ersatzeinkommens zu erreichen und eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen aktuellen und zukünftigen Begünstigten zu vermeiden. Sie begrüsst die Flexibilisierung der Liquiditätsbewirtschaftung als wirksames und kostengünstiges Mittel für Vorsorgeeinrichtungen, um ihre Anlagerisiken zu begrenzen. In Bezug auf die Säule 3a und die Freizügigkeit befürwortet sie die Massnahmen, die mehr Freiheit bei der Nachlassplanung bieten und gleichzeitig einen Mindestschutz für die Angehörigen des Verstorbenen gewährleisten.

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13
MAI
2024
Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

Am 16. Dezember 2022 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet, das es dem Bundesrat ermöglicht, bestimmte Punkte der Branchenvereinbarung der Krankenversicherer auf dem Verordnungsweg für allgemeinverbindlich zu erklären, wenn die Versicherer, die dies beantragen, mindestens 66% der Versicherten vertreten. Der Bundesrat kann die Punkte des Abkommens der Versicherer für allgemeinverbindlich erklären, die das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Ausbildung und die Begrenzung der Vergütung für die Tätigkeit der Vermittler sowie die Erstellung und Unterzeichnung von Protokollen über Beratungsgespräche betreffen. Die Nichteinhaltung der für verbindlich erklärten Punkte der Vereinbarung stellt einen Verstoss dar. Am 22. März 2024 unterzeichneten die Versicherer eine Branchenvereinbarung und unterbreiteten es dem Bundesrat zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Der Bundesrat hat den Entwurf der Verordnung, die diese allgemeinverbindlich erklärt, zur Anhörung verschickt. Insgesamt hat sich die Groupe Mutuel unter Vorbehalt zweier Änderungen für den vorgelegten Text ausgesprochen: a) Die Möglichkeit, Vermittler bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen wurden, nach altem Recht bis zum 31. Januar 2025 zu entschädigen, soll nur für den internen Vertrieb und nicht für externe (gebundene) Vermittler gelten; b) die im Branchenabkommen vorgesehene Rückerstattung der Entschädigung bei Vertragsaufhebung soll ebenfalls allgemeinverbindlich sein und im Anhang der Verordnung aufgeführt werden.

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