NOV
2025
Berufliche Vorsorge: Aktualisierung der Verordnungen
Der Entwurf zielt darauf ab, den Rahmen der beruflichen Vorsorge zu modernisieren und an die gesellschaftlichen und gesetzlichen Entwicklungen anzupassen. Die Änderungen sind folgende: a) Der ausdrückliche Ausschluss der 13. AHV-Rente aus der Berechnung der Angemessenheit der Vorsorgepläne (Grenze von 85 %), um die Leistungen der 2. Säule nicht zu reduzieren und die Kaufkraft der Rentner zu erhalten; b) Lockerung des Verbots von Repo-Geschäften unter strengen Auflagen, um die Beschaffung kurzfristiger Liquidität zu erleichtern, die für die Absicherung von Wechselkursrisiken unerlässlich ist; c) Einführung einer grösseren Flexibilität bei der Benennung der Begünstigten der Säule 3a und der Freizügigkeit, um den Bedürfnissen von Patchwork-Familien besser gerecht zu werden, wobei gleichzeitig eine Schutzmassnahme von 10 % zum Schutz der Begünstigten erster Rangordnung eingeführt wird. Die Groupe Mutuel befürwortet insgesamt die im Rahmen dieser Vernehmlassung vorgeschlagenen Änderungen. Sie ist der Ansicht, dass der Ausschluss der 13. AHV-Rente von grundlegender Bedeutung ist, um das Ziel der Erhöhung des Ersatzeinkommens zu erreichen und eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen aktuellen und zukünftigen Begünstigten zu vermeiden. Sie begrüsst die Flexibilisierung der Liquiditätsbewirtschaftung als wirksames und kostengünstiges Mittel für Vorsorgeeinrichtungen, um ihre Anlagerisiken zu begrenzen. In Bezug auf die Säule 3a und die Freizügigkeit befürwortet sie die Massnahmen, die mehr Freiheit bei der Nachlassplanung bieten und gleichzeitig einen Mindestschutz für die Angehörigen des Verstorbenen gewährleisten.
PDF öffnen