SafetyPro

Die Unfallversicherung für Selbstständigerwerbende

Sie verletzen sich bei der Arbeit oder haben einen Skiunfall – mit SafetyPro sind Sie gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen geschützt. Diese Zusatzversicherung ist für Selbstständigerwerbende bestimmt. Sie ergänzt Ihren obligatorischen Versicherungsschutz und zahlt Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfall Taggelder aus.

Grundsätze

  • Ich bin sowohl bei Berufsunfällen als auch bei Freizeitunfällen gedeckt.
  • Beim Beitritt muss kein medizinischer Fragebogen ausgefüllt werden.
  • Ich stelle den Versicherungsschutz ganz nach meinen Bedürfnissen zusammen: Ich wähle ein Basismodul und füge Optionen hinzu.
  • Ich profitiere mit einem einzigen Produkt von zahlreichen Leistungen: Behandlungskosten, Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit und/oder Spitalaufenthalt, Invaliditätskapital, Todesfallkapital
  • Ich bin weltweit gedeckt.
  • Das Produkt kann bis zum Alter von 64 Jahren abgeschlossen werden.
Die wichtigsten Leistungen

MODUL «Heilungskosten»

  • Spitalaufenthalt in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung (je nach gewähltem Spitalkomfort)
  • Komplementärmedizinische Therapien
  • Kosten für Transport- und Suchaktionen bis zu einem Höchstbetrag von CHF 100 000.–
  • Kinderbetreuung
  • Entschädigung für Haushaltshilfe und Pflege zuhause

MODUL «Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit»

  • Frei wählbarer Betrag, ganz nach den Bedürfnissen des Versicherten

WAHLMODULE

  • MODUL «Taggeld bei Spitalaufenthalt»
  • MODUL «Kapital bei Invalidität»
  • MODUL «Todesfallkapital»
  • Sicherheit: Ich bin bei Berufs- und Freizeitunfällen umfassend versichert. SafetyPro füllt die Lücken meiner Basisdeckung.
  • Einfachheit: Mit dem Abschluss eines einzigen Produkts erhalte ich bei einem Unfall zahlreiche Leistungen.
Lassen Sie sich beraten
  • per Telefon

  • 0800 808 848: Gratisnummer
    8.00–18.00 Uhr, von Montag bis Freitag, ausser an Feiertagen.

  • per E-Mail 

  • Termin vereinbaren

Häufige Fragen

Die Unfalldeckung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie muss vom Arbeitgeber des Versicherten garantiert werden oder von der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung), wenn der Versicherte nicht angestellt ist.

Wenn Sie über den UVG-Vertrag Ihres Arbeitgebers versichert sind, können Sie die Unfalldeckung ab dem Monat nach Ihrer Online-Anfrage aus Ihrer Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) ausschliessen.
Falls Sie die Unfalldeckung in Ihre Grundversicherung einschliessen möchten, beantragen Sie dies mit dem entsprechenden Online-Formular. Die Unfalldeckung tritt am ersten Tag des Monats nach Ihrer Anfrage in Kraft.

Ein Unfall muss dem zuständigen Versicherer umgehend gemeldet werden. Drucken Sie dafür das PDF-Formular der Unfallmeldung KVG/VVG aus, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es an die Adresse, die auf dem Formular steht.
Bei einem Zahnunfall müssen Sie zusätzlich zur Unfallmeldung von Ihrem Zahnarzt einen Unfallbericht ausfüllen lassen.

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Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111