Global School

Krankenzusatzversicherung für Studierende

Global School ist eine Krankenversicherung für die Studierenden Ihrer Bildungseinrichtung. Sie ergänzt die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG oder jene unseres Produkts Academic Care. Entdecken Sie die drei Leistungsstufen und wählen Sie die passende für Ihre Studierenden.

Grundsätze

  • Bei Vertragsabschluss geben Sie die gewählte Leistungsstufe an, die für alle Versicherten gilt.
  • Die Versicherung deckt die Risiken Krankheit und Unfälle in der Schweiz und im Ausland (unter bestimmten Bedingungen).
  • Es muss kein medizinischer Fragebogen ausgefüllt werden.
  • Sie bezahlen weder Franchise noch Selbstbehalt.

Academic Care und Global School

Unsere Krankenversicherungen für Studierende

Gedeckte Leistungen

In der Schweiz

Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Spitalaufenthalt

Allgemeine Abteilung

Allgemeine Abteilung

Halbprivate oder private Abteilung

Ambulante Behandlungen

100%

100%

100%

Komplementärmedizin

30%, max. Fr. 1’000.– alle 3 Jahre

60%, max. Fr. 1’000.– alle 3 Jahre

90%, max. Fr. 1’000.– alle 3 Jahre

Limitierte und nicht kassenpflichtige Medikamente

90%

90%

90%

Zahnärztliche Behandlungen

-

80%, max. Fr. 2’000.–/Jahr

80%, max. Fr. 2’000.–/Jahr

Brillen und Kontaktlinsen

Fr. 150.– alle 3 Jahre

Fr. 200.– alle 3 Jahre

Fr. 200.– alle 3 Jahre

Gesundheitsförderung

50%, max. Fr. 200.–/Jahr

50%, max. Fr. 200.–/Jahr

50%, max. Fr. 200.–/Jahr

Assistance

Assistance bei medizinischen Notfällen in der Schweiz

Assistance bei medizinischen Notfällen in der Schweiz

Assistance bei medizinischen Notfällen in der Schweiz

Im Ausland

Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Spitalaufenthalt

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Ambulante Behandlungen

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Gesetzliche Kostenbeteiligungen im Ausland (Behandlung oder Spitalaufenthalt)

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Such-, Rettungs- und Transportkosten

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Max. Fr. 100'000.–/Jahr

Besuch eines Familienmitglieds

Reisekosten

Kosten für Unterkunft und Verpflegung, max. Fr. 250.–/Tag, bis Fr. 2’000.–

Reisekosten

Kosten für Unterkunft und Verpflegung, max. Fr. 250.–/Tag, bis Fr. 2’000.–

Reisekosten

Kosten für Unterkunft und Verpflegung, max. Fr. 250.–/Tag, bis Fr. 2’000.–

Assistance

Unterstützung bei medizinischen Notfällen auf Reisen oder bei Aufenthalten im Ausland

Unterstützung bei medizinischen Notfällen auf Reisen oder bei Aufenthalten im Ausland

Unterstützung bei medizinischen Notfällen auf Reisen oder bei Aufenthalten im Ausland

  • Sicherheit: Ihre Studierenden profitieren von einem umfassenden Versicherungsschutz und erhalten grosszügige Leistungen.
  • Einfachheit: Ein einziges Produkt schützt Ihre Studierenden vor den wichtigsten Gesundheitsrisiken.
  • Zentralisierung: Ihr Vertrag und Ihre Rechnungen werden durch ein Team von Spezialisten zentral verwaltet.
  • Individualität: Sie wählen die Leistungsstufe, die Sie Ihren Studierenden bieten möchten.
  • Zusätzlicher Schutz: Global School ergänzt Academic Care auf ideale Weise und optimiert die Leistungen in verschiedenen Bereichen.

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  • Das Offertenprogramm für Unternehmen bietet Ihnen die Möglichkeit, uns unverbindlich alle Informationen zukommen zu lassen, damit wir Ihnen nach deren Auswertung eine persönliche Offerte zustellen können.

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  • per Telefon

  • 0848 803 777
    8.00–12.00 Uhr
    13.30–17.00 Uhr
    Nationaler Festnetz-Tarif / Tarif je nach Mobiltelefon-Anbieter

  • per Fax

  • 0848 803 112

  • Terminvereinbarung mit einem Kundenberater

  • Termin vereinbaren

Häufige Fragen

Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss sich innert drei Monaten nach dem Zuzug oder der Geburt für die Krankenpflege versichern lassen (Abschluss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG). Wenn sich die betroffene Person nicht selbst versichern lässt, wird sie vom Kanton oder der Gemeinde, in der sie wohnt, einem Versicherer zugewiesen.

 

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