Vergleich

Obligatorische Unfallversicherung und Unfallzusatzversicherung

Obligatorische Unfallversicherung nach UVG
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UVG-Zusatzversicherung
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Maximal versicherter Lohn (pro Person und pro Jahr)

Fr. 148’200.–

maximaler UVG-Lohn von Fr. 148’200.–

maximaler AHV-Lohn von Fr. 500’000.–

Taggeld

Taggeld in Höhe von 80% des Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall

Taggeld während der gesetzlichen Wartefrist von 2 Tagen

Taggeld in Höhe von bis zu 100% (UVG-Lohn)

Taggeld in Höhe von 80 bis 100% (AHV-Lohn)

Leistungen bei Invalidität oder Tod

Invaliden- oder Hinterlassenenrenten

Kapital bei Invalidität oder Tod

Invaliden- oder Hinterlassenenrenten für den Überschusslohn

Integritäts- und Hilflosenentschädigung

-

-

Kosten für ästhetische Chirurgie

-

Kosten für die berufliche Wiedereingliederung

Behandlungskosten

Ambulante Behandlungen

Transport-, Reise- und Rettungskosten

Hilfsmittel

Kosten für Behandlung, Transport und Hilfsmittel, einschliesslich Medikamente, Analysen und Alternativmedizin, welche über die gesetzliche Deckung nach UVG hinausgehen.

Spitalaufenthalt

Spitalaufenthalt allgemeine Abteilung

Spitalaufenthalt halbprivate oder private Abteilung

-

weltweit unbegrenzte Deckung

-

Spitaltaggeld bei medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Aufenthalten in einem Spital oder einer Kureinrichtung (sofern in der Police vereinbart)

Assistance

Groupe Mutuel Assistance: Unterstützung bei einem Unfall in der Schweiz und weltweit

Groupe Mutuel Assistance: Unterstützung bei einem Unfall in der Schweiz und weltweit

Grobfahrlässigkeit und Wagnisse

-

Deckung von Kürzungen auf UVG-Leistungen aufgrund von Grobfahrlässigkeit oder Wagnissen

Groupe Mutuel

Rue des Cèdres 5 Case postale, 1919 Martigny    |    +41 0848.803.111