Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)
Der Bundesrat hat einen Entwurf zur Revision des AHVG in die Vernehmlassung geschickt, um die finanzielle Lage der AHV für den Zeitraum 2030–2040 zu stabilisieren. Dabei geht es in erster Linie darum, Lücken bei der Beitragserhebung zu schliessen und anschliessend den Verbleib im Erwerbsleben vor und nach dem Referenzalter durch finanzielle Anreize für Arbeitnehmer zu fördern. Die Groupe Mutuel unterstützt das Ziel, die Finanzierung der AHV nachhaltig zu sichern, ist jedoch der Ansicht, dass der Entwurf «AHV 2030» keine ausreichenden Antworten auf die strukturellen Herausforderungen der Altersvorsorge bietet, insbesondere da die Frage des Referenzalters erneut ausgeklammert wird. Die Massnahmen zur Weiterbeschäftigung werden als unausgewogen angesehen, da sie vor allem zusätzliche Auflagen für die Arbeitgeber schaffen, ohne echte Anreize zu bieten, Arbeitnehmer über das Referenzalter hinaus einzustellen oder weiter zu beschäftigen.