Vernehmlassung zu den Änderungen der KVV und der KLV
Es werden vier Massnahmen vorgeschlagen: a) Zulassung von Apotheker- und Zahnärzteorganisationen als neue "KVG"-Anbieter; b) Einbezug der Kosten für Laboranalysen in die ambulanten Pauschalen; c) Versicherungswechsel während des Jahres (Übergang zu einem Modell mit eingeschränkter Anbieterwahl); d) Verpflichtung der Versicherer, den Kantonen die Höhe der Ausgleichszahlungen mitzuteilen.
Insgesamt befürwortet die Groupe Mutuel die vorgeschlagenen Massnahmen unter Vorbehalt gewisser Anpassungen, um der aktuellen Praxis Rechnung zu tragen, insbesondere was den Wechsel von einer Versicherung mit freier Wahl der Leistungserbringer zu einer Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer im Laufe des Jahres betrifft. So sollte das Datum des Wechsels des Versicherungsmodells präzisiert werden. Darüber hinaus sollten Versicherte, die aus einem Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer ausgeschlossen wurden, einer Sonderregelung unterliegen.